Kein Ende in Sicht: Block-Prozess schon wieder verlängert

Hamburg - Schon länger stand die Vermutung im Raum, nun machte es das Hamburger Landgericht offiziell: Der Prozess wegen Kindesentführung gegen die Unternehmerin Christina Block (52) wird sich deutlich länger hinziehen als ursprünglich geplant. Mit der Festsetzung von 41 weiteren Hauptverhandlungsterminen reicht die Terminplanung nun bis kurz vor Weihnachten 2026.

Das Gericht wies unter anderem die Ablehnungsgesuche von Christina Block und ihrem Verteidiger Ingo Bott (42, l.) zurück.  © Marcus Brandt/dpa

Gerichtssprecherin Dr. Marayke Frantzen betonte am Dienstag jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine vorsorgliche Terminplanung handele.

Eine verbindliche Aussage über die tatsächliche Dauer des Verfahrens sei damit nicht getroffen. Der Prozess könne sowohl früher enden als auch über den Jahreswechsel hinaus andauern.

Ursprünglich war das Verfahren im Juli 2025 mit Terminen bis kurz vor Weihnachten 2025 gestartet. Seither wurde der Zeitplan bereits zweimal verlängert.

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Im Zuge der Ankündigung der zusätzlichen Termine teilte das Gericht am Dienstag außerdem mit, dass mehrere Ablehnungsgesuche wegen der Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen wurden.

Mit Beschluss vom 6. Februar 2026 verwarf die Strafkammer die am 27. Januar 2026 gestellten Anträge von Christina Block, Gerhard Delling (66), des Familienanwalts Dr. Andreas C., des angeklagten Sicherheitsunternehmers sowie der angeklagten Cousine und deren Ehemannes als unbegründet.

Bereits einen Tag zuvor hatte die Kammer entsprechende Gesuche der Cousine und ihres Ehemannes vom 30. Januar 2026 zurückgewiesen.

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Block-Prozess: Richterin gesteht Fehler ein

Der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt wurde von mehreren Verteidigern Befangenheit vorgeworfen.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Zur Begründung erklärte das Gericht, eine Voreingenommenheit der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt sei nicht erkennbar.

Zum Vorwurf der eingeschränkten Akteneinsicht, die von mehreren Verteidigern vorgebracht worden war, sagte das Gericht, die Verteidigung habe diese in derselben Form erhalten wie auch die Kammer und die Staatsanwaltschaft.

Ein weiterer Ablehnungsbeschluss befasste sich mit einem Fehler in der Hauptverhandlung: am 33. Verhandlungstag hatte die Kammer zunächst erklärt, der angeklagten Cousine Uta B. und ihrem ebenfalls angeklagten Ehemann werde "Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung" vorgeworfen.

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In der Anklageschrift lautet der Vorwurf jedoch auf "Beihilfe zur Entführung und Freiheitsberaubung". Der Fehler sei noch während der laufenden Sitzung durch einen korrigierenden Beschluss berichtigt worden.

Auch dieser Umstand rechtfertige nach Ansicht des Gerichts keine Besorgnis der Befangenheit. Im Gegenteil: Die Bereitschaft der Richter, Fehler umgehend zu korrigieren, spreche gerade gegen eine Voreingenommenheit.

Der Mammutprozess geht damit also mit unveränderter Besetzung in die nächste Verlängerung. Fortgesetzt wird nach einer längeren Pause am 2. März.

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