Anwalt erklärt: Ist Kiffen am Arbeitsplatz erlaubt?

Hamburg - Kiffen ist in Deutschland seit der Cannabis-Legalisierung erlaubt. Wie sieht es damit am Arbeitsplatz aus?

Ein Joint während der Arbeit - das ist theoretisch seit 1. April legal möglich. (Symbolbild)
Ein Joint während der Arbeit - das ist theoretisch seit 1. April legal möglich. (Symbolbild)  © Elsa Olofsson/Unsplash

Grundsätzlich ist der Konsum von legalen Betäubungsmitteln, dazu zählen auch Alkohol und Nikotin, während der Arbeit erlaubt, so die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp aus Hamburg. Es gibt aber eine wichtige Einschränkung: Die Arbeitskraft darf davon nicht beeinträchtigt werden.

Können Arbeitnehmende ihre Arbeitskraft nicht ungetrübt erbringen oder gefährden sie andere Personen, begehen sie eine Pflichtverletzung. Das kann Anlass für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein.

"Kiffen während der Arbeitszeit ist also generell keine gute Idee", sagt Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp.

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In manchen Berufen ist der Genuss von Betäubungsmitteln sogar strikt verboten. Das betrifft beispielsweise Busfahrer, Lokführer oder Piloten. Ein Verstoß kann zur fristlosen Kündigung führen.

Firmen können eigene Cannabis-Regeln festlegen

In einigen Städten feierten Menschen die Cannabis-Legalisierung mit öffentlichem Kiffen.
In einigen Städten feierten Menschen die Cannabis-Legalisierung mit öffentlichem Kiffen.  © Sebastian Gollnow/dpa

Generell kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, wie im Betrieb und auf dem Gelände mit Cannabis umgegangen wird. "Wir empfehlen unseren Mandanten, bestimmte Regeln für den Konsum von Betäubungsmitteln am Arbeitsplatz sowie die entsprechenden Sanktionen festzulegen", sagt Anwalt Wigger. "Diese müssen jedoch angemessen sein und dürfen niemanden diskriminieren."

Die Regeln können in Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen, die zusammen mit dem Betriebsrat geschlossen werden, festgehalten werden.

Im Verdachtsfall können Mitarbeiter übrigens nicht zum Drogentest gezwungen werden. Das Unternehmen kann nur einen freiwilligen Test anbieten.

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Allerdings kann im Zweifel der Betriebsarzt für eine Untersuchung hinzugezogen und der Arbeitnehmer freigestellt werden. Arbeit er weiter und komme es zu einem Unfall, können sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch Probleme mit der Berufsgenossenschaft drohen, so die Arbeitsrechtskanzlei.

Titelfoto: Elsa Olofsson/Unsplash

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