"Cannabis legalisieren, aber vor Süßigkeiten warnen" - Länder wollen Kiffer-Reform stoppen

Erfurt/Berlin - Lassen die Länder im Bundesrat das Cannabis-Gesetz passieren oder bremsen sie das Verfahren noch ab? Die oppositionelle CDU-Fraktion hat klare Vorstellungen, wie sich Rot-Rot-Grün dazu verhalten soll.

Erstmal einen Joint. Geht es nach der CDU, dann sollte das Kiffen nicht so einfach legalisiert werden.
Erstmal einen Joint. Geht es nach der CDU, dann sollte das Kiffen nicht so einfach legalisiert werden.  © Christoph Soeder/dpa

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen zum Beispiel soll sich nach dem Willen der CDU-Fraktion im Bundesrat gegen das Gesetz zur kontrollierten Freigabe von Cannabis aussprechen. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion für die nächste Landtagssitzung Mitte März eingereicht.

Darin wird die Landesregierung zudem aufgefordert, die Suchthilfe in Thüringen mit einer langfristigen Präventionskampagne zu den Risiken von Cannabis zu beauftragen. "Cannabis legalisieren, aber vor Süßigkeiten warnen – die Ampel pflegt weiter ihre moralischen Doppelstandards", kritisierte der CDU-Gesundheitspolitiker Christoph Zippel.

Gerade für Jugendliche seien die gesundheitlichen Risiken erheblich, insbesondere mit Blick auf bleibende Hirnschäden und psychische Erkrankungen.

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Nach dem Bundestagsbeschluss für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis muss das umstrittene Gesetz voraussichtlich am 22. März die letzte Hürde im Bundesrat nehmen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte das Verfahren aber über den Vermittlungsausschuss abbremsen.

Legalisierung von Cannabis stößt auf Kritik

Der Anbau und Besitz von Cannabis soll ab 1. April nicht mehr so streng reguliert werden.
Der Anbau und Besitz von Cannabis soll ab 1. April nicht mehr so streng reguliert werden.  © Patrick Pleul/dpa

Medizinverbände, Rechtsexperten, Innenpolitiker und Länder kritisierten, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen. Mit dem CDU-Antrag soll der Vermittlungsausschuss auf den Plan gerufen werden.

Ab April sollen Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen dürfen. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum gelagert werden können.

Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Der öffentliche Konsum soll bis Hundert Meter zum Eingang von Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden.

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"Die beschlossenen Regelungen sind schlicht nicht kontrollierbar und werden jede Vollzugsbehörde vor unlösbare Aufgaben stellen", monierte CDU-Mann Zippel. Notwendig seien langfristige Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Titelfoto: Bildmontage: Christoph Soeder/dpa, Patrick Pleul/dpa

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