Sachsen erlässt Tausenden Unternehmen Corona-Rückzahlungen
Von Jasmin Beisiegel
Dresden - Bereits rund 9000 Selbstständige und kleine Unternehmen in Sachsen sind von der Rückzahlung erhaltener Corona-Soforthilfen befreit.
Etwa 90 Prozent der über 10.000 seit Juli 2025 eingereichten Anträge wurden bewilligt, wie aus einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums hervorgeht. Nur in 280 Fällen wurde demnach abgelehnt. In den restlichen Fällen steht die Bearbeitung noch aus.
Im vergangenen Juli hatte der Landtag Erleichterungen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen beschlossen, um Unternehmen nicht zu überfordern. Dazu gehörte die Befreiung von Rückforderungen. Das Gesamteinkommen aus der Steuererklärung von 2023 muss dafür unter 35.000 Euro netto liegen und Vermögenswerte dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten.
Die Corona-Soforthilfen des Bundes sollten 2020 finanzielle Engpässe von Kleinstunternehmen und Selbstständigen, die durch den ersten Corona-Lockdown entstanden, abfedern.
In Sachsen erhielten über 84.000 Empfänger mehr als 672 Millionen Euro. Da sie ihre Tätigkeiten oft schon deutlich früher wiederaufnehmen konnten als bei Antragstellung angenommen, waren die Zuschüsse jedoch höher als im Programm vorgesehen.
Rund 10.000 Firmen zahlten bereits 99 Millionen Euro zurück
Die Sächsischen Aufbaubank (SAB) forderte daher Ende 2021 alle Empfänger auf, die Höhe ihrer Zuschüsse anhand einer Berechnungshilfe zu überprüfen. Rund 10.000 Unternehmen und Selbstständige zahlten daraufhin 99 Millionen Euro zurück.
Drei Jahre später startete die SAB ein Rückmeldeverfahren. Daran beteiligten sich 49.000 Empfänger, von denen zwei Drittel Rückforderungen in Höhe von insgesamt 169 Millionen Euro leisten mussten. Weitere 7000 zahlten freiwillig Gelder zurück.
Bei den Rückforderungsbescheiden liegen den Angaben nach aktuell 7100 Widersprüche vor, dabei geht es um insgesamt 55 Millionen Euro.
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