Flammen in Supermarkt? Feuerwehr rückt zu gemeldetem Großbrand aus

Freiberg - In Freiberg wurde am Sonntagabend ein Großbrand in einem Supermarkt gemeldet. Die Feuerwehr konnte aber schnell Entwarnung geben.

In Freiberg rückten am Sonntagabend die Rettungskräfte zu einem Supermarkt in der Karl-Kegel-Straße aus, ein angeblicher Großbrand entpuppte sich als Fehlalarm.  © Marcel Schlenkrich

Ein Anwohner vom Wasserberg hatte das angebliche Feuer gegen 22.35 Uhr gemeldet. Die Rettungskräfte rückten zu einem Supermarkt in der Karl-Kegel-Straße aus.

Zusammen mit der Polizei kontrollierten die Kameraden das Gebäude, konnten aber keinen Brand feststellen. Nach etwa 15 Minuten rückten die Einsatzkräfte wieder ab.

Laut Polizei soll es sich bei dem mutmaßlichen Feuer um eine Reflexion gehandelt haben.

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Neben der Polizei und der Freiberger Feuerwehr waren auch die Wehren aus Zug, Kleinwaltersdorf und Brand-Erbisdorf und der Rettungsdienst im Einsatz

Erst in der vergangenen Woche war es zu einem ähnlichen Einsatz im Thumer Ortsteil Jahnsbach gekommen. Am Dienstagabend hatte ein Passant einen Brand gemeldet. Feuerwehren eilten zum mutmaßlichen Brandort, ein Feuer gab es nicht. Stattdessen qualmte es nur, weil ein Ofen fehlerhaft angeheizt wurde.

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Vor einer Woche kam es in Thum zu einem ähnlichen Feuerwehreinsatz.  © André März

Wer übernimmt die Kosten für solche Einsätze?

Es wird davon ausgegangen, dass der Notruf nur gewählt wird, wenn auch wirklich ein Notfall vorliegt und jemand Hilfe braucht. Stellt sich heraus, dass Schreie von einem Krimi stammen oder ein Großbrand doch keiner ist, muss sich der Anrufer nicht vor einer hohen Rechnung fürchten. In der Regel zahlt die Gemeinde, da Brandbekämpfung zu deren Pflichtaufgaben gehört.

Auch wenn durch so einen Einsatz Schäden entstehen, muss man keine Angst vor einem Schadenersatz haben. Das hat das Landgericht Berlin in einem Urteil von 2011 festgestellt. Das Vorgehen liegt im Ermessen der Rettungskräfte.

Anders sieht es aus, wenn der Notruf fahrlässig oder aus Spaß genutzt wird. Wer Rettungskräfte wissentlich falsch alarmiert, muss für den Einsatz zahlen, falls der Verursacher bekannt ist.

Erstmeldung: 19. Januar, 7.27 Uhr, zuletzt aktualisiert, 10.09 Uhr

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