Student belästigt Flugbegleiterin, jetzt muss er hinter Gitter

Singapur - Ein 20-jähriger Student aus Indien hat während eines Singapore-Airlines-Flugs eine Stewardess belästigt - und dafür eine harte Strafe kassiert! Für seine widerliche Tat muss er nun ins Gefängnis.

Der Täter (20) wollte sein Opfer in eine enge Toilettenkabine zerren. (Symbolbild).
Der Täter (20) wollte sein Opfer in eine enge Toilettenkabine zerren. (Symbolbild).  © 123RF/aapsky

Am Mittwoch bekannte sich der junge Mann vor Gericht schuldig. Die Tat ereignete sich bereits am 28. Februar, wie The Straits Times berichtet.

Er flog von Perth nach Singapur. Mitten auf dem Flug überraschte er die Stewardess beim Reinigen der Toilette.

Als sie sich bückte, um ein Stück Toilettenpapier aufzuheben, packte er sie an den Hüften, drängte sich in die enge Kabine und zwang sie hinein.

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Eine Passagierin beobachtete den Vorfall, zog die verzweifelte Frau heraus und brachte sie in Sicherheit. Doch der Täter wollte nicht lockerlassen - er beharrte sogar auf einem privaten Gespräch mit ihr!

Bei der Landung des Flugzeugs am Changi Airport klickten dann die Handschellen.

Der widerliche Vorfall ereignete sich an Bord einer Singapore-Airlines-Maschine.
Der widerliche Vorfall ereignete sich an Bord einer Singapore-Airlines-Maschine.  © Allison Joyce / GETTY IMAGES NORTH AMERICA / Getty Images via AFP

Gericht entscheidet sich für Haftstrafe

Staatsanwalt Eugene Lau forderte eine Haftstrafe von drei bis sechs Wochen. Er betonte, dass die Stewardess unter den Folgen des Übergriffs zu leiden hatte: Sie fühlte sich verängstigt, angewidert und gedemütigt.

Verteidiger Ranjit Singh plädierte für eine mildere Strafe. "Eine Geldstrafe sollte ausreichen, aber wenn Euer Ehren mir da nicht zustimmt, beantrage ich eine kurze Freiheitsstrafe von einer Woche", meinte er. Das Gericht entschied sich letztendlich für drei Wochen hinter Gittern.

Für sexuelle Belästigung kann man in Singapur bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern oder eine Geldstrafe bekommen - in manchen Fällen droht sogar eine Prügelstrafe.

Titelfoto: 123RF/aapsky

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