Wegweisendes Urteil? Landgericht Berlin gibt "Letzter Generation" recht!

Berlin - Die "Letzte Generation" hat einen Etappensieg vor Gericht gefeiert, diesmal sogar bei einer höheren Instanz, denn nachdem bereits mehrere deutsche Amtsgerichte die Straßenblockaden als gerechtfertigt angesehen haben, ist diese Auffassung nun vom Landgericht Berlin geteilt worden.

Das Landgericht Berlin hat die Straßenblockaden der "Letzten Generation" in einem Beschluss als rechtmäßig anerkannt. (Archivfoto)
Das Landgericht Berlin hat die Straßenblockaden der "Letzten Generation" in einem Beschluss als rechtmäßig anerkannt. (Archivfoto)  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Noch im vergangenen November behauptete Bundesjustizminister Marco Buschmann (45, FDP) in der Talkshow von Anne Will (57): "Diese Straßenblockaden sind Nötigung" und war sich sicher: "das ist auch aus der Rechtsprechung heraus auch völlig eindeutig."

Da lag der FDP-Politiker aber offenbar daneben, denn genau dieser Aussage widersprach das Landgericht in seinem Beschluss vom 31. Mai 2023, der TAG24 vorliegt, nämlich.

Im konkreten Fall ging es um die Teilnahme eines Klimaaktivisten an einer Blockade einer Ausfahrt der A100, der nach Beschwerde der Berliner Staatsanwaltschaft ans Landgericht verwiesen wurde.

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In dem Beschluss heißt es: "Gemäß § 240 Abs. 2 StGB ist eine Nötigung rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist". Das war nach Ansicht der Richter jedoch nicht der Fall.

Landgericht Berlin: Rechte der Verkehrsteilnehmer treten hinter Versammlungsfreiheit zurück

Immer wieder blockieren die Klimaaktivisten die A100 und andere wichtige Straßen in Berlin und im Bundesgebiet. (Archivfoto)
Immer wieder blockieren die Klimaaktivisten die A100 und andere wichtige Straßen in Berlin und im Bundesgebiet. (Archivfoto)  © Hannes Albert/dpa

Bei der Aktion seien zwar viele Verkehrsteilnehmer "mit teils sicherlich dringlichen Fahrten" beeinträchtigt worden, jedoch sei diese Beschränkung "als sozial-adäquate (Neben-)Folge der rechtmäßig durchgeführten Versammlung hinzunehmen". Somit treten die Rechte der Verkehrsteilnehmer hinter der Versammlungsfreiheit zurück.

Außerdem hätten sich die Aktivisten durch Transparente mit der Aufschrift "Öl sparen statt Bohren" in ihrer Protestaktion direkt gegen den Straßenverkehr gerichtet, weshalb das Gericht einen "Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand" als gegeben ansah.

Des Weiteren wurde darauf verwiesen, dass die Beeinträchtigung im vorliegenden Fall "den tagtäglich in Berlin vorkommenden Verkehrsbeeinträchtigungen entspricht".

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Mit diesem Beschluss kann sich die "Letzte Generation" zwar einen Etappensieg an einem Landesgericht auf die Fahnen schreiben, doch es bleibt ein Einzelfallurteil, das auch durch die kurze Dauer der Blockade beeinflusst wurde. Wie die Richter im Fall der verschärften Straßenblockaden entscheiden werden, bei denen sich die Aktivisten mehr oder weniger selbst auf den Asphalt betonieren, wird sich zeigen.

Denn durch diese Protestform werden die Autofahrer natürlich wesentlich länger beeinträchtigt und die Entfernung der Demonstranten geht mit der Zerstörung des Straßenbelags einher. Im vorliegenden Fall muss sich der Angeklagte im Übrigen trotzdem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa, Hannes Albert/dpa (Bildmontage)

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