Betreten verboten: Landkreis sperrt Gohrischheide für einen Monat
Meißen - Nach dem verheerenden Waldbrand in der Gohrischheide hat der Landkreis Meißen das betroffene Gebiet voll gesperrt. Beim Betreten drohen fortan hohe Geldstrafen.
Alles in Kürze
- Landkreis Meißen sperrt Gohrischheide für einen Monat
- Betreten ist untersagt, außer für bestimmte Personen
- Geldstrafen von 2500 bis 10.000 Euro drohen
- Sperrung gilt bis zum 12. August
- 2400 Hektar Waldfläche sind abgebrannt

Seit dem heutigen Samstag ist es per Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen untersagt, die Gohrischheide auf jegliche Art und Weise zu betreten oder zu befahren.
Die Sperrung gilt bis zum 12. August. In der Zwischenzeit dürfen nur bestimmte Personen das abgefackelte Waldgebiet betreten, etwa im Zuge von Brandnachsorge-Arbeiten. Auch wer dort ein Grundstück hat und dies auf anderem Wege nicht erreichen kann, darf noch in die Gohrischheide.
Beim unerlaubten Betreten drohen dagegen hohe Geldstrafen zwischen 2500 und 10.000 Euro.
Der Landkreis Meißen begründete diese Maßnahme anhand des sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG), wonach das Betreten eines Waldes "aus wichtigem Grund" eingeschränkt werden kann.
"Eine einheitliche Waldsperrung ist sowohl zum Wohle der Bevölkerung, als auch für die ordnungsgemäße Brandnachsorge unter anderem durch die Forstbehörden und die Waldbesitzer für eine gesamte Waldfläche einschließlich der grundsätzlich der Allgemeinheit zugänglichen Fläche für einen vorübergehenden Zeitraum von einem Monat geeignet, erforderlich und angemessen", heißt es dazu in der Allgemeinverfügung.

Laut Angaben des Landkreises sind von rund 2900 Hektar Gesamtfläche insgesamt rund 2400 Hektar des Waldgebiets im Flammenmeer abgebrannt. Weiterhin könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Flächen neu entzünden oder dass verkohlte Bäume plötzlich umfallen.
Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Kahnert/dpa, Landkreis Meißen