Thüringer Geheimdienstchef: Extremismus nicht nur in Ost-AfD

Von Stefan Hantzschmann

Erfurt (dpa) - Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer (58) hält die Einstufung der niedersächsischen AfD als extremistisch für folgerichtig.

Stephan Kramer (58), Präsident des Amtes für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. (Archivfoto)  © Martin Schutt/dpa

"Dass das jetzt einen West-Verband betrifft, zeigt das, was ich schon früher gesagt habe: Das Thema Extremismus in der AfD ist nicht nur ein ostdeutsches Phänomen", sagte Kramer der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Die Entscheidung sei folgerichtig, auch mit Blick auf das Gesamtbild. "Das Landesamt hat eigenständig gesammelt, ausgewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass es sich um einen erwiesen extremistischen Landesverband handelt."

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte den dortigen AfD-Landesverband vor Mitte Februar als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Die AfD in Niedersachsen ist damit der erste westdeutsche Landesverband mit einer solchen Einstufung. Sie klagt gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht in Hannover.

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Die niedersächsische AfD war seit 2022 als Verdachtsobjekt beobachtet worden. Nach einer Verlängerung im Jahr 2024 musste der Verfassungsschutz spätestens im Mai 2026 entscheiden, ob eine Hochstufung erfolgt oder die Beobachtung endet.

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AfD in Thüringen seit 2021 eingestuft

AfD-Veranstaltung in BaWü: Laut Thüringer Geheimdienstchef gibt es Extremismus nicht nur in der Ost-AfD.  © Christoph Schmidt/dpa

Der Landesverfassungsschutz in Thüringen war im Jahr 2021 bundesweit der erste, der einen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstufte.

Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke (53) hatte sich gegen die Einstufung selbst juristisch nicht gewehrt, sondern nur einzelne Passagen im Verfassungsschutzbericht beklagt.

Vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilsache entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen, behandeln und sie öffentlich auch nicht so bezeichnen darf.

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Kramer hatte die Entscheidung enttäuschend genannt, sie sei aber zu akzeptieren. "Auswirkungen auf die Landeseinstufungen vermag ich nicht zu erkennen." Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

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