Nach Klette-Urteil: Sohn von RAF-Opfer fordert weitere Aufklärung

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Von Lennart Stock

Berlin/Hannover - Michael Buback (81), Sohn des 1977 von der RAF getöteten Generalbundesanwalts Siegfried Buback (†57), spricht sich nach der Verurteilung der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette (67) für eine intensivere Aufarbeitung der Verbrechen der "Roten Armee Fraktion" aus.

Michael Buback (81) hat nach dem Klette-Urteil die weitere Aufklärung von RAF-Fällen gefordert.
Michael Buback (81) hat nach dem Klette-Urteil die weitere Aufklärung von RAF-Fällen gefordert.  © Ole Spata/dpa

"Das Urteil gegen Daniela Klette setzt keinen Schlusspunkt", sagte Buback dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Es ist noch nicht rechtskräftig, vor allem aber erfolgte hier der zweite vor dem ersten Schritt."

Buback verwies auf ein weiteres Gerichtsverfahren, was der 67-Jährigen droht. Dabei geht es um Verbrechen, die sie in ihrer RAF-Zeit begangen haben soll.

"Die von der Bundesanwaltschaft erst kürzlich beim OLG Frankfurt angeklagten Verbrechen zu Klettes Beteiligung an RAF-Terroranschlägen zu Beginn der 1990er-Jahre wurden vor den jetzt verhandelten Verbrechen verübt", sagte Buback dem RND.

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Die Bundesanwaltschaft legt der Deutschen unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.

"In diesem Zusammenhang sollte auch beachtet werden, dass von den über 30 der RAF zugerechneten Morden nur ein einziger vor Gericht aufgeklärt wurde", sagte Buback. "Hier sollte noch vieles geschehen, da Mord nicht verjährt."

Klette-Anwälte legen noch im Gerichtssaal Revision ein

Daniela Klette (67) umarmt ihren Anwalt Lukas Theune, der noch im Gerichtssaal Revision eingelegt hat.
Daniela Klette (67) umarmt ihren Anwalt Lukas Theune, der noch im Gerichtssaal Revision eingelegt hat.  © Sina Schuldt/dpa-Pool/dpa

Bis heute ist unklar, wer am 7. April 1977 Bubacks Vater und zwei Begleiter auf der Fahrt zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe getötet hat. Zu Beginn der 1980er-Jahre wurden Brigitte Mohnhaupt (76), Christian Klar (74) und Knut Folkerts (74) zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt, ihre Täterschaft wurde Jahrzehnte später aber durch neue Veröffentlichungen infrage gestellt.

Am Mittwoch hatte das Landgericht Verden Klette zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (71) zwischen 1999 und 2016 acht Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen hat.

Das Trio erbeutete rund zwei Millionen Euro, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Verteidigung legte noch im Gerichtssaal Revision ein.

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Einsatzkräfte nahmen Klette im Februar 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg fest, wo sie als "Claudia" lebte. Nach Garweg und Staub wird weitergesucht.

Titelfoto: Ole Spata/dpa, Sina Schuldt/dpa-pool/dpa (Bildmontage)

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