Wie lange muss Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette nun ins Gefängnis?

Von Helen Hoffmann und Janet Binder

Verden - Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette (67) wegen bewaffneter Raubüberfälle könnte am Mittwoch (10.30 Uhr) vor dem Landgericht Verden das Urteil gesprochen werden.

Seit mehr als einem Jahr dauert der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette (67, l.) bereits an.  © Sina Schuldt/dpa

Da die Verteidigung während ihres Plädoyers Anträge gestellt hat, ist allerdings auch möglich, dass die Verhandlung weitergeht. Der Fortgang des Verfahrens hängt davon ab, ob das Gericht die Anträge zulässt oder ablehnt. Die Kammer kann die Hilfsbeweisanträge im Urteil ablehnen.

Die Deutsche steht seit März 2025 vor Gericht.

Laut Anklage soll sie mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (72) zwischen 1999 und 2016 maskiert und bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben.

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Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Taten nicht mehr verfolgt werden. Damit geht es letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden.

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Klette wurde im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen, Ermittler fanden dort Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen wird gesucht.

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