"Falsch und irreführend": Booking.com wehrt sich gegen Vorwürfe

Amsterdam (Niederlande) - In den vergangenen Tagen sorgte eine mögliche Sammelklage gegen das Reiseportal Booking.com für Schlagzeilen. Das Unternehmen selbst widerspricht den Vorwürfen der europäischen Hotelallianz Hotrec und anderen Hotelverbänden.

Das Unternehmen gibt an, noch keine Mitteilung über eine Sammelklage erhalten zu haben.
Das Unternehmen gibt an, noch keine Mitteilung über eine Sammelklage erhalten zu haben.  © Lionel BONAVENTURE / AFP

Laut der Hotel Distribution Study von Hotrec soll der Marktanteil von Booking Holdings in Europa bei 71 Prozent liegen.

Diese Zahl ist zwar korrekt, bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Bereich der Online-Reiseplattformen – nicht auf alle Hotelbuchungen insgesamt.

Etwa die Hälfte aller Buchungen erfolgen direkt beim Hotel, während Online-Plattformen lediglich rund 29 Prozent ausmachen.

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Innerhalb dieses Segments dominiert Booking.com allerdings mit einem Marktanteil von 71 Prozent tatsächlich deutlich.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die sogenannte "Bestpreisklausel", die es Hotels untersage, ihre Zimmer auf anderen Plattformen günstiger anzubieten. Die Hotelverbände behaupten, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe diese Praxis als wettbewerbswidrig eingestuft.

EuGH-Urteil wird laut Booking.com falsch dargestellt

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil nicht direkt eine Wettbewerbswidrigkeit festgestellt.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil nicht direkt eine Wettbewerbswidrigkeit festgestellt.  © Arne Immanuel Bänsch/dpa

"Die von Hotrec und anderen Hotelverbänden im Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil vom September 2024 getätigten Aussagen sind falsch und irreführend", heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens.

"Tatsächlich wurde der EuGH gar nicht gebeten zu beurteilen, ob unsere Klauseln wettbewerbswidrige Auswirkungen oder überhaupt Auswirkungen auf den Wettbewerb hatten. Das Gericht stellte lediglich fest, dass derartige Klauseln in den Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts fallen und ihre Auswirkungen von Einzelfall zu Einzelfall zu bewerten sind", so das Unternehmen weiter.

Zwar bedeutet das Urteil keine grundsätzliche Einstufung der Klauseln als wettbewerbswidrig, dennoch könnte es Booking.com vor Gericht künftig schwerer machen, sich gegen entsprechende Vorwürfe zu verteidigen.

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Obwohl dem Unternehmen bislang keine offizielle Mitteilung über eine Sammelklage vorliegt, steht fest: Die Hotelverbände planen entsprechende rechtliche Schritte. Solche Klagen werden oft öffentlich angekündigt, bevor sie formell eingereicht werden.

Titelfoto: Lionel BONAVENTURE / AFP

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