Tipps und Tricks: So wird's was mit der frühen Rente!

Dresden - Ein Vorruhestand will gut geplant und exakt durchgerechnet sein. Diese Optionen gibt es.

Endlich dem Arbeitsstress abschwören und neue Hobbys genießen: Der Ruhestand ist längst zum vergnüglichen "Unruhestand" für freiwillige Frührentner geworden.
Endlich dem Arbeitsstress abschwören und neue Hobbys genießen: Der Ruhestand ist längst zum vergnüglichen "Unruhestand" für freiwillige Frührentner geworden.  © peopleimages12/123RF

Zählt auch Ihr die Jahre, bis Ihr Euren wohlverdienten Ruhestand genießen könnt?

Doch viele wollen nicht warten, bis es so weit ist, und schon früher in Rente gehen. 20 Prozent der Deutschen wollen laut Umfragen sogar nicht einmal bis zum 60. Lebensjahr arbeiten.

Doch geht das überhaupt und wie hoch sind dann die Abschläge auf die Rente?

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Hier kommen vier Ideen, wie Ihr früher als zum regulär gültigen Rentenstart Euren Ruhestand einläuten könnt.

Rente mit 63

Jedes Jahr zählt: Auch Kindererziehungs- und NVA-Zeiten zählen als wertvolle Beitragszeiten für die spätere Rente.
Jedes Jahr zählt: Auch Kindererziehungs- und NVA-Zeiten zählen als wertvolle Beitragszeiten für die spätere Rente.  © dpa/Hans Wiedl

Der frühestmögliche Zeitpunkt, um seine Altersrente vorzeitig und abschlagsfrei ausgezahlt zu bekommen, liegt bei 63 Jahren. Doch es gibt vier Haken.

Erstens steigt die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte schrittweise an - bis zum Geburtsjahrgang 1964 auf das 65. Lebensjahr.

Im Klartext: Nur wer vor 1953 geboren wurde, kann wirklich mit exakt 63 Jahren ohne Abzüge seine Rente genießen. Alle anderen müssen weitere Monate warten. Je jünger sie sind, desto länger.

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Zweiter Haken: Man muss mindestens 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.

Tipp: Dazu zählen unter anderem auch Zeiten der Kindererziehung, Wehr- und Zivildienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr, Arbeitslosigkeit, Minijob sowie die Jahre, in denen man Angehörige gepflegt hat.

Vier Haken!

Doch auch wer keine 45, aber mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen kann, kann mit 63 Rentner werden - muss dann allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Ihr früher in Rente gehen wollt, müsst Ihr auf 0,3 Prozent Eurer Rente verzichten. Aufs Jahr gerechnet sind das also 3,6 Prozent Abschlag.

Hier lauert Haken Nummer drei: "Denn die Abzüge werden nicht von der Rente genommen, die sich auf dem Rentenbescheid findet", warnt Rentenexperte Jan Scharpenberg (37) vom Geldratgeber Finanztip.de. "Die Zahl dort bezieht sich auf die Rentenhöhe, die bei regulärem Renteneintrittsalter erreicht werden würde." Stattdessen werden die Abzüge von der Rentenhöhe fällig, die zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renteneintritts erreicht wurde - also oft viel weniger!

Haken Nummer vier: Wer drei bis vier Jahre weniger arbeitet, zahlt natürlich auch weniger in die Rentenversicherung ein. Das schmälert die Rente. Scharpenberg: "Da die letzten Arbeitsjahre oft zu denen mit dem höchsten Gehalt gehören, kann das schnell einen Unterschied von mehr als hundert Euro im Monat ausmachen."

Und noch etwas: Die Abzüge von hochgerechnet maximal 14,4 Prozent gelten für die gesamte Dauer der Rentenbezugszeit - also bis zum Tod. Früher in Rente zu gehen, sollte also gut überlegt und genau durchgerechnet werden.

Idee 1: Sparen!

Je früher man spart, desto größer die Freude zu Rentenbeginn.
Je früher man spart, desto größer die Freude zu Rentenbeginn.  © Marijan Murat / dpa

"Wer früh damit anfängt, privat für das Alter vorzusorgen, hat bei langfristiger Geldanlage sehr gute Chancen, genug Vermögen für den Ruhestand aufzubauen - egal ob vorgezogen oder nicht", sagt Scharpenberg.

"Empfehlenswert sind dabei langfristige Investitionen in ein Depot für ETFs - sogenannte Indexfonds - mittels Sparplans." Mit langfristig meint er 15 Jahre und länger!

Warum? "Im Gegensatz zur Investition in Einzelaktien ist das Risiko bei ETFs wesentlich breiter gestreut." Außerdem biete eine langfristige Anlage zusammen mit guten Renditen noch immer die beste Sicherheit.

Tipp: "Am besten vergessen Sie Ihr Depot bis kurz vor der Rente, damit Sie nicht in Versuchung kommen, das Geld für etwas anderes zu verwenden als einen angenehmen Ruhestand."

Achtung: Rendite der ETFs vorher prüfen!

Rechenbeispiel: Wer bei einer Rente von 1000 Euro brutto völlig abschlagsfrei zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen will, muss derzeit rund 15.600 Euro einzahlen. Expertentipp: "Prüfen Sie vorher, ob andere Anlageformen wie ETFs - also ein sehr breit gestreuter Aktien-Fonds - nicht mehr Rendite versprechen."

Tipp: Die Sonderzahlungen lassen sich sogar als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, sind daher für Gutverdiener mit hoher Steuerlast besonders interessant.

Allerdings kann nicht jeder Rentenpunkte kaufen. Freiwillige Sonderzahlungen sind erst ab einem Alter von 50 Jahren möglich.

Idee 2: Sonderzahlung berappen

Ohne Frust und Abschläge: Wer früher in Rente gehen will, kann sich auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen.
Ohne Frust und Abschläge: Wer früher in Rente gehen will, kann sich auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen.  © stylephotographs/123RF

Die gute Nachricht: Rentenabschläge können ausgeglichen werden - durch freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenkasse.

"Man erkauft sich damit praktisch Rentenpunkte und bezahlt dabei im Vorhinein die Rentenbeiträge, die durch den vorzeitigen Renteneintritt fehlen", erklärt Rentenexperte Jan Scharpenberg.

Dafür muss bei gewünschtem Renteneintritt ein "Antrag auf besondere Rentenauskunft" auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden.

Darin steht dann, wie hoch die Ausgleichszahlung ausfällt. Dann könnt Ihr entscheiden, ob Ihr diese ganz oder teilweise ausgleichen wollt.

Idee 3: Altersteilzeit

Beim Thema Rente lieber abwarten und Tee trinken? Wer von einem frühen Ruhestand träumt, muss sich gut vorbereiten.
Beim Thema Rente lieber abwarten und Tee trinken? Wer von einem frühen Ruhestand träumt, muss sich gut vorbereiten.  © instaphotos/123RF

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres kann man in Altersteilzeit gehen. Man erkauft sich seine Zeit als Frührentner mit einer Verringerung des Lohns.

Altersteilzeit ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens, die den Mitarbeitern einen früheren Rentenbeginn ermöglicht. Wie funktioniert's genau?

Beim Blockmodell arbeitet ein Angestellter in der ersten Phase vollbeschäftigt weiter, bekommt aber ein verringertes Gehalt. Der Rest wird angespart für die zweite Phase - für die Zeit der Freistellung.

Je nach Tarifvertrag sehen diese Blöcke einen Zeitraum zwischen zwei und drei Jahren vor. Tipp: einfach mal beim Arbeitgeber anfragen.

Idee 4: Immobilienrente mit Wohnrecht auf Lebenszeit

Von der Immobilienrente hält Experte Scharpenberg nicht so viel.
Von der Immobilienrente hält Experte Scharpenberg nicht so viel.  © watchararitjan

Beim Immobilienteilverkauf verkauft man seine Eigentumswohnung oder sein Haus nur zu einem festgelegten prozentualen Anteil.

So kommt man an Kapital für eine frühe Rente, ohne ausziehen zu müssen.

Der Experte ist jedoch skeptisch: "Davon würde ich im Allgemeinen abraten." Das Modell klingt verlockender, als es ist.

"Es gibt beispielsweise Kosten für Grundsteuer oder Instandhaltung, die man allein tragen muss, obwohl es einen Miteigentümer gibt. Zudem gibt es Wertsteigerungsklauseln, die sehr teuer werden können."

Und was sagt der Experte?

Setzt auf eine gute Altersvorsorge: "Finanztip"-Rentenexperte Jan Scharpenberg (37).
Setzt auf eine gute Altersvorsorge: "Finanztip"-Rentenexperte Jan Scharpenberg (37).  © Bildmontage: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa, PR

Rentenexperte Jan Scharpenberg (37) arbeitet für den Geldratgeber Finanztip.de.

Hat auch er Pläne für einen frühzeitigen Ruhestand?

"Das lässt sich in meinem Alter wirklich noch nicht sagen. Ich versuche aber so vorzusorgen, dass mir diese Option jederzeit offensteht. Träume vom Ruhestand sind schön, aber wer eine realistische Chance haben will, sie umzusetzen, kommt um eine gute Altersvorsorge nicht herum. Außer vielleicht durch einen Lottogewinn."

Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa, PR

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