Gefährliche Keime in Tintenfischsalat! Wer beim Verzehr besonders gefährdet ist

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Hamburg - Achtung, Rückruf! Die Hamburger Feinfrost GmbH rät vom Verzehr eines tiefgefrorenen Tintenfischsalats dringend ab.

Der tiefgefrorene Chuka Ika Tintenfischsalat mit Bambussprossen wird zurückgerufen.
Der tiefgefrorene Chuka Ika Tintenfischsalat mit Bambussprossen wird zurückgerufen.  © Lebensmittelwarnung.de

Betroffen ist der "Chuka Ika Tintenfischsalat mit Bambussprossen, tiefgefroren" der Marke Gourmaître (Artikelnummer 27903), verkauft in Ein-Kilogramm-Beuteln mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18. September 2026.

Grund für den Rückruf: "Bei Untersuchungen wurde eine mögliche Belastung mit Listeria monocytogenes festgestellt", heißt es auf lebensmittelwarnung.de.

Personen, die das betroffene Produkt bereits gegessen haben, sollten aufmerksam sein. Eine Listerien-Erkrankung äußert sich häufig innerhalb von 14 Tagen mit Durchfall und Fieber.

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Rückruf Achtung, nicht essen! Dieser Schinken kann gefährlich werden

Vor allem Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem sollten vorsichtig sein. Bei ihnen kann eine Listerien-Erkrankung schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln.

Auch wenn keine typischen Anzeichen auf eine Erkrankung vorliegen, kann es gefährlich werden. So kann bei Schwangeren auch ohne Symptome das ungeborene Kind geschädigt werden.

Gefrorener Tintenfischsalat wird zurückgerufen: Hier wurde er verkauft

Verbrauchern wird geraten das betroffene Produkt nicht zu essen. (Symbolfoto)
Verbrauchern wird geraten das betroffene Produkt nicht zu essen. (Symbolfoto)  © Sina Schuldt/dpa

Sollten tatsächlich schwere oder anhaltende Symptome auftreten, nachdem das betroffene Produkt gegessen wurde, wird empfohlen, umgehend einen Arzt aufzusuchen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen.

Verkauft wurde der betroffene Tintenfischsalat in folgenden Bundesländern

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
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Personen, die das betroffene Produkt gekauft haben, können es im jeweiligen Markt zurückbringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Titelfoto: Fotomontage: Sina Schuldt/dpa, lebensmittelwarnung.de

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