Terroranschlag von Solingen: Gericht verhängt Höchststrafe!

Von Frank Christiansen

Düsseldorf – Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat für den islamistischen Terroranschlag von Solingen die Höchststrafe verhängt. Es sprach den 27-jährigen Issa al Hasan wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig.

Issa al Hasan (27) muss nicht nur eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, sondern kommt anschließend in Sicherungsverwahrung.
Issa al Hasan (27) muss nicht nur eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, sondern kommt anschließend in Sicherungsverwahrung.  © Federico Gambarini/dpa

Die Richter verurteilten den Syrer zu lebenslanger Haft, stellten die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordneten die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

"Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert", sagte Richter Winfried van der Grinten. Auf seinem TikTok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet.

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An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.

Gericht kommt nach nur 18 statt ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zum Urteil

Der 27-Jährige hatte bei dem Stadtfest in Solingen am 23. August 2024 drei Menschen mit einem Messer getötet und acht verletzt.
Der 27-Jährige hatte bei dem Stadtfest in Solingen am 23. August 2024 drei Menschen mit einem Messer getötet und acht verletzt.  © Federico Gambarini/dpa

Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht verletzt worden. Der Syrer, ein abgelehnter Asylbewerber, hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Er wurde einen Tag später gefasst.

Der Anschlag hatte bundesweit die Debatte über die Flüchtlings- und Asylpolitik angeheizt. In NRW wurde in der Folge ein Sicherheitspaket mit Dutzenden Maßnahmen beschlossen.

Der 27-Jährige musste sich seit Mai im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verantworten. Das Gericht kam nach nur 18 statt der ursprünglich veranschlagten 24 Prozesstage zu seinem Urteil.

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Ein Psychiater hatte dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 71 attestiert, aber keinen Grund für eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung.

Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.

Psychiater sieht hohes Rückfallrisiko

Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht wurde am Mittwoch die Höchststrafe gegen Issa al Hasan verhängt.
Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht wurde am Mittwoch die Höchststrafe gegen Issa al Hasan verhängt.  © Federico Gambarini/dpa

Vor dem Anschlag hatte er ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er sich mit den Worten vorgestellt: "Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod."

Seine Tat hatte er zunächst als Rache für die Massaker "der Kreuzzügler" an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern bezeichnet, ein anderes Mal waren es die toten Kinder im Gaza-Streifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel, die ihn zu der Tat getrieben hätten.

Eigentlich habe er einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin werfen wollen, aber dann habe er in Solingen die Vorbereitungen zum Stadtfest wahrgenommen.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als Dschihadisten und Islamisten beschrieben. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich reklamiert, wie es dann auch geschehen sei.

Der Psychiater sieht bei dem Mann ein hohes Rückfallrisiko. Zur islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt. Daraufhin hatte das Gericht den Hinweis gegeben, dass für Issa al Hasan, immerhin nicht vorbestrafter Ersttäter, dennoch die Sicherungsverwahrung in Betracht komme.

Erstmeldung vom 10. September, 10.25 Uhr; zuletzt aktualisiert um 13.15 Uhr.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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