Solingen-Anschlag: BGH schmettert Revision des Attentäters ab

Von Jacqueline Melcher

Karlsruhe/Solingen - Nach dem tödlichen Messeranschlag auf einem Stadtfest in Solingen im Sommer 2024 ist die Verurteilung des Täters rechtskräftig. 

Das Urteil gegen den Attentäter von Solingen, Issa al Hasan, ist rechtskräftig.  © Federico Gambarini/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten Issa al Hasan gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf in letzter Instanz, wie das höchste deutsche Strafgericht mitteilte. 

Das OLG hatte den damals 27-jährigen Syrer im September 2025 wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) schuldig gesprochen.

Es verhängte eine lebenslange Haftstrafe, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte.

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Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht teilweise lebensgefährlich verletzt worden. Al Hasan hatte von hinten gezielt jeweils auf den Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Zwei Menschen hatte er knapp verfehlt. Er wurde einen Tag später gefasst. Zu Prozessbeginn hatte er die Tat gestanden.

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Die Überprüfung des Düsseldorfer Urteils durch den BGH habe nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte das Karlsruher Gericht mit. Demnach hat der dritte Strafsenat die Revision bereits am 12. Mai verworfen und das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen.

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