Knallharte Regeln: In diesem Land sind einige Hunde nicht gern gesehen!

Dänemark - Hunderttausende Deutsche machen jedes Jahr in Dänemark Urlaub. Mit Hund kann das zu einem traurigen Erlebnis werden. Denn nicht alle Vierbeiner sind gern gesehen. Verhaltensauffälligen Tieren drohen harte Strafen.

Hundehalter sollten im Dänemark-Urlaub besonders darauf achten, dass sich ihr Tier gut benimmt. (Symbolbild)
Hundehalter sollten im Dänemark-Urlaub besonders darauf achten, dass sich ihr Tier gut benimmt. (Symbolbild)  © 123RF/maryswift

Wer mit seinem Vierbeiner ins Nachbarland Dänemark reisen will, sollte sich zuvor gründlich informieren, ob der tierische Kumpel dort überhaupt willkommen ist. Denn was Hunde anbelangt, haben die Dänen strenge Regeln.

Laut dem Reiseportal VisitDenmark müsse jeder Vierbeiner einen Heimtierausweis besitzen und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein. Eine nicht mehr als drei Wochen alte Impfung gegen Tollwut sei ebenfalls Pflicht. Das sind aber nur die weniger harten Regeln.

Bestimmte Hunderassen dürfen nach Dänemark noch nicht einmal einreisen! Insgesamt stehen 13 Rassen, die als besonders gefährlich eingestuft wurden, auf der Liste.

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Unter anderem sind Pitbull Terrier, Amerikanische Staffordshire Terrier, Tosa Inu, Fila Brasileiro oder Kangals verboten.

Hunden droht Einschläferung

Dänemark ist beliebt bei deutschen Touristen. Wer mit Hund verreist, sollte sich vorher gründlich informieren. (Symbolbild)
Dänemark ist beliebt bei deutschen Touristen. Wer mit Hund verreist, sollte sich vorher gründlich informieren. (Symbolbild)  © 123RF/veloliza

Wenn die Tiere nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden, ist deren Haltung, Zucht und Einfuhr auf dänischem Grund und Boden untersagt. Wer sich nicht daran hält, müsse mit immensen Strafen rechnen. Hundehaltern droht ein Bußgeld oder sogar eine Haftstrafe, Hunde könnten eingeschläfert werden.

Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Halter sind in der Pflicht, Rasse und Zeitpunkt der Anschaffung bei etwaigen Kontrollen nachzuweisen.

Personen, die ihre Hunde vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen ihre Tiere auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal zwei Meter langen Leine führen, inklusive sicher verschlossenem Maulkorb.

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Hunde, die nicht auf der Liste stehen, könnten von den Regelungen auch betroffen sein. Greift ein Tier eine Person an oder gibt Anzeichen, gefährlich zu sein, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Titelfoto: 123RF/maryswift

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