Tote Welpen in Teich gefunden: Wollte jemand unliebsame Hunde-Babys loswerden?

Hartha - Unglaublicher Vorfall in Sachsen: In Harthaer Ortsteil Saalbach (Landkreis Mittelsachsen) wurden ertränkte Hundewelpen gefunden. Die Polizei sieht sich in der Sache machtlos.

Melanie Seidel und ihre Tochter zeigen auf die Stelle im Teich, an der sie den Hund fanden.
Melanie Seidel und ihre Tochter zeigen auf die Stelle im Teich, an der sie den Hund fanden.  © Lausitznews

Am vergangenen Sonntag ging Melanie Seidel mit ihrer Tochter wie so oft auf einen Spaziergang in der sächsischen Idylle. Entlang eines landwirtschaftlichen Betriebs schauen sich die beiden regelmäßig weidende Tiere an. Später gehen sie an einem kleinen Teich vorbei, bei dem es ab und an Frösche zu sehen gibt.

Doch am Sonntag fanden sie dort etwas ganz anderes: Im Wasser schwamm nicht etwa ein Fisch, sondern ein toter Hundewelpe. Er schien in dem künstlichen Wasserbecken mutwillig ertränkt worden zu sein. Anschließend ließ ihn der Täter einfach treiben.

Auf dem weiteren Weg legten Melanie Seidel und ihre Tochter einen Stopp bei den Großeltern der Kleinen ein. Diese wussten ähnliches zu berichten.

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Denn bereits einen Tag zuvor fanden auch sie einen toten Welpen in dem gleichen Teich!

Hunde ertränken kann teuer werden, aber nur wenn Anzeige gestellt wird

Bei den Hundewelpen scheint es sich um wenige Tage alte Tiere zu handeln.
Bei den Hundewelpen scheint es sich um wenige Tage alte Tiere zu handeln.  © Lausitznews

Für diese Art der Tierquälerei kann es hohe Strafen geben: Drei Jahre Gefängnis oder aber ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro sieht der Gesetzgeber für die abscheuliche Tat vor. Doch es gibt einen Haken.

Damit der Vorfall entsprechend geahndet werden kann, muss er bei der Polizei von den Geschädigten angezeigt werden, erklärt ein Sprecher auf Anfrage.

"Ohne Anzeige geht bei sowas nichts", so der Polizeisprecher gegenüber TAG24. Demnach handelt es sich um ein Antragsdelikt. Die Beamten können nicht ohne Weiteres ermitteln.

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Sollte der Besitzer der augenscheinlichen Hundebabys diese selbst auf abartigem Wege beseitigt haben, so könne er unter diesem Umstand wohl straffrei davonkommen.

Sollte es sich um die Tiere einer anderen Person handeln, so kann derjenige eine Anzeige erstatten und die Beamten nehmen sich dem Fall an. Doch dann müsste erst einmal herausgefunden werden, wer der Täter war.

Bis es soweit ist, und Klarheit über die Herkunft der toten Tiere herrscht, sollten Menschen mit sanftem Gemüt besser einen Bogen um den Teich machen, um nicht unliebsam überrascht zu werden.

Titelfoto: Montage: LausitzNews (2)

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