Von Martin Oversohl, Marco Krefting
Stuttgart - Bis zum 10. März darf der Wolf im Nordschwarzwald getötet werden, das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Montag in zweiter Instanz entschieden.
Und das Umweltministerium erklärte direkt im Anschluss: "Das Entnahmeteam ist ab sofort tätig." Das ist eine kleine Zahl konkret benannter Spezialisten. Haben sie einen Wolf getötet, muss dieser laut der Ausnahmegenehmigung unverzüglich der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) übergeben werden.
Diese prüfe dann, ob das richtige Tier mit der Bezeichnung "GW2672m" erlegt wurde. Erst wenn zweifelsfrei feststehe, dass dies nicht der Fall war, dürfen demnach weitere Maßnahmen zur Tötung des Rüden erfolgen.
Auf den ersten Blick ist nicht davon auszugehen, dass die Naturschutzinitiative (NI) das Ganze noch einmal verzögern kann. Die Beschlüsse in zwei Eilverfahren seien unanfechtbar, hatte der VGH erklärt.
Die NI will die Entscheidung genau prüfen, kündigte ihr Vertreter Wolfgang Epple an. In einer ersten Reaktion zeigte er sich aber resigniert und sagte lediglich: "Das passt in einen naturschutzfeindlichen Zeitgeist."
Emotionale Debatte
Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eigentlich streng geschützt. Es ist demzufolge verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Nur im Einzelfall sind Ausnahmen von diesen Verboten möglich.
Das Umweltministerium hatte den Abschuss im Januar genehmigt und damit begründet, dass sich "GW2672m" mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert habe. Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen des Hornisgrinden-Wolfs gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung.
Seit Wochen wird im Südwesten breit über das Thema diskutiert. In Petitionen sammelten Wolfsfreunde wie -gegner Unterschriften. Sogar eine Mahnwache gegen den Abschuss wurde geplant.
Die große Emotionalität in der Debatte habe ihn überrascht, sagte Regierungschef Winfried Kretschmann (77, Grüne).
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus Mack als Berichterstatter seiner Fraktion im Umweltausschuss des Bundestags erklärte nach der VGH-Entscheidung, der langwierige Rechtsstreit habe einmal mehr gezeigt, dass es einheitliche Regelungen auf Bundesebene brauche.