Zoll macht Routinekontrolle und entdeckt mehr als 700 Kilogramm lebende Tiere

Rodgau/Darmstadt - Die Zollbeamten staunten nicht schlecht: Bei der Routinekontrolle eines Sprinters in Südosthessen entdeckten sie eine hunderte Kilogramm schwere Fracht aus lebenden Tieren!

Auf der Ladefläche eines Transporters entdeckte der Zoll rund 700 Kilogramm lebende Krebse.
Auf der Ladefläche eines Transporters entdeckte der Zoll rund 700 Kilogramm lebende Krebse.  © Hauptzollamt Darmstadt

Die Zöllnerinnen und Zöllner hatten den Kleintransporter mit italienischer Zulassung schon am Donnerstag letzter Woche bei Rodgau aus dem Verkehr gezogen, wie das Hauptzollamt Darmstadt am Donnerstagmorgen mitteilte,

Auf der Ladefläche fanden die Beamten mehr als 700 Kilogramm größtenteils noch lebender Krebse. "Die Tiere wurden in Netzen transportiert und dabei eng zusammengepresst", erklärte eine Sprecherin.

Der Fahrer des Sprinters gab als Ziel seiner Fahrt ein Restaurant im Rhein-Main-Gebiet an. Er konnte aber "weder einen Lieferschein noch eine Rechnung oder sonstige Begleitdokumente vorlegen", hieß es weiter.

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Die Zollbeamten verständigten das in diesem Fall zuständige Veterinäramt. In Absprache mit den Experten wurde dem Transporter die Weiterfahrt zunächst untersagt.

Veterinäramt untersagt Auslieferung der Krebse

Der Fahrer gab an, dass er die Krebse zu einem Restaurant im Rhein-Main-Gebiet bringen wollte.
Der Fahrer gab an, dass er die Krebse zu einem Restaurant im Rhein-Main-Gebiet bringen wollte.  © Hauptzollamt Darmstadt

Als Vertreter des Veterinäramts vor Ort eintrafen, fiel dann die endgültige Entscheidung: Die Auslieferung der Krebse wurde untersagt, da keine Dokumente vorlagen, welche "die ordnungsgemäße Herkunft sowie die tierseuchenrechtliche Unbedenklichkeit der Ware" belegten.

"Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Einhaltung veterinärrechtlicher Vorschriften haben für den Zoll oberste Priorität", betonte die Sprecherin des Hauptzollamts Darmstadt.

Wer Lebensmittel oder lebende Tiere transportiere, müsse die erforderlichen Nachweise jederzeit vorlegen können. Fehlten diese Dokumente, so schritte der Zoll stets "konsequent ein".

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Die Zollbehörden handelten dabei ebenso auf Grundlage des Tierschutzgesetzes und weitere Regelungen und Vorschriften zum Schutz des Tierwohls wie auch auf Basis der Vorschriften des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Transport von Tieren.

Titelfoto: Hauptzollamt Darmstadt

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