Von Annett Gehler
Leinefelde-Worbis - Nach der Durchsuchung wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Eichsfeld hat der Anwalt der Beschuldigten die Staatsanwaltschaft kritisiert.
Seiner Mandantin sei an einer lückenlosen und vollständigen Aufklärung der steuerlichen Sachverhalte gelegen, hieß es in seiner Erklärung. Zugleich verwies er darauf, dass die Unternehmerin selbst Geschädigte eines mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs sei und sie diesen Anspruch seit April 2025 in einem Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen verfolge.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen die Unternehmerin aus Leinefelde-Worbis in zwölf Fällen. Ihr wird vorgeworfen, Aufwendungen bewusst wahrheitswidrig als Betriebsausgaben eines von ihr geführten Unternehmens deklariert zu haben.
Im Zuge der Ermittlungen wurden am Dienstag mehrere Geschäfts- und Privaträume im Eichsfeld durchsucht und unter anderem Betriebsunterlagen und Speichermedien sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft hatte außerdem mitgeteilt, dass die Frau in einer Zeugenaussage in einem Reichsbürger-Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen angegeben hatte, als Geschäftsführerin Edelmetalle im Wert von rund zwei Millionen Euro von einem der Angeklagten erworben zu haben. Diese seien jedoch nur teilweise geliefert worden, hieß es.
Ärger über beschlagnahmte Festplatte
Obwohl in den jeweiligen Rechnungen teilweise Umsatzsteuer ausgewiesen worden sei, soll die Beschuldigte in ihrer Funktion als Geschäftsführerin die erforderlichen Umsatzsteuerjahreserklärungen nicht abgegeben haben.
Der Anwalt der Beschuldigten warf der Staatsanwaltschaft nun eine unangemessene Verknüpfung einer Wirtschaftsstrafsache mit dem Reichsbürger-Prozess vor, wodurch diese aufgewertet worden sei.
Diese Verknüpfung sei für die Information der Öffentlichkeit über die Durchsuchung nicht erforderlich gewesen, kritisierte der Anwalt. Dies sei mit den Vorgaben der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren, wonach die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften zurückhaltend zu erfolgen habe, nicht vereinbar.
Zu der Durchsuchung erklärte der Anwalt, diese sei erst nahezu ein Jahr, nachdem die maßgeblichen Fakten von seiner Mandantin selbst offengelegt worden seien, erfolgt - ohne dass der Beschluss eine konkrete Eilbedürftigkeit benenne.
Dabei sei auch die Festplatte einer betrieblichen Videoüberwachungsanlage beschlagnahmt worden, die mit dem eigentlichen Ermittlungsgegenstand nichts zu tun habe. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme werde seine Mandantin gerichtlich überprüfen lassen.