Thüringen - Der NABU Thüringen hat die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz scharf kritisiert.
Anlass ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Nach Ansicht des Verbandes würde die Neuregelung eine reguläre Jagd auf Wölfe ermöglichen – auch in Bundesländern mit sehr kleinen Beständen wie Thüringen.
Im Freistaat leben nach NABU-Angaben derzeit rund 25 bis 30 Wölfe. Diese Zahl stagniere seit Längerem und liege weiterhin auf einem kritischen Niveau.
Silvester Tamás vom NABU Thüringen warnt, dass eine generelle Bejagung kleine Bestände weiter schwächen oder sogar zum Erlöschen bringen könnte.
Zudem hält der NABU die Pläne für rechtlich problematisch, da sie aus seiner Sicht gegen EU-Naturschutzrecht und entsprechende Urteile des Europäischen Gerichtshofs verstoßen. Bereits heute gebe es rechtliche Möglichkeiten, gezielt gegen einzelne auffällige Tiere vorzugehen. Eine darüber hinausgehende, allgemeine Jagd sei daher nicht nötig.
Weniger Wölfe bedeuten nicht weniger Schäden
Auch das Ziel, Nutztierrisse zu verringern, werde mit einer Jagdfreigabe verfehlt, so der NABU. Weniger Wölfe bedeuteten nicht automatisch weniger Schäden. Entscheidend sei ein wirksamer Herdenschutz. Durch Abschüsse könnten zudem Rudelstrukturen gestört werden, was die Zahl der Risse sogar erhöhen könne.
Während der Bundestag über das Bundesjagdgesetz berät, wird auch in Thüringen über entsprechende Regelungen diskutiert. Der NABU fordert Bund und Länder auf, den Wolf nicht ins Jagdrecht aufzunehmen, sondern stattdessen den Herdenschutz konsequent auszubauen und zu finanzieren. Abschüsse sollen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt sein, etwa bei wiederholten Übergriffen trotz optimalem Schutz.
In diesem Zuge ruft der NABU Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Abgeordnete per E-Mail aufzufordern, gegen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht zu stimmen. Dafür stellt der Verband auf seiner Internetseite Musteranschreiben und Kontaktdaten bereit.