Pleite für Boris Becker! Tennis-Legende scheitert vor Gericht gegen Oliver Pocher
Offenburg - Zwei Termine waren bereits geplatzt: Vor dem Offenburger Landgericht wurde am heutigen Dienstag die Zivilklage des früheren Tennisstars Boris Becker (54) gegen den TV-Komiker Oliver Pocher (44) verhandelt. Am Nachmittag ist die Entscheidung gefallen!
Becker ist mit seiner Unterlassungsklage gegen Pocher gescheitert!
Der Ex-Tennis-Ass werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, entschied das Offenburger Landgericht am Dienstag, wie eine Sprecherin nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte.
Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020. Becker verlangte laut seinem Offenburger Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird.
Die Veröffentlichung sei möglich, da es sich um "Bildnisse der Zeitgeschichte" handele, so das Gericht. Es nannte auch explizit die die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit.
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Boris Becker fühlt sich von TV-Beitrag "herabgewürdigt und beleidigt"
In dem umstrittenen Beitrag wurde unter dem Slogan "Make Boris rich again" ein Spendenaufruf gestartet.
Nach Gerichtsangaben ist zu sehen, dass Becker das Geld auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einen vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der Becker in der Sendung verliehen wurde.
"Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an den Kläger verliehen wurde, um ihm - versteckt in der Preistrophäe - den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste der Kläger nicht", hatte eine Gerichtssprecherin im Sommer erläutert.
Beckers Anwalt Samy Hammad sagte, der einstige Wimbledon-Sieger sei in dem Beitrag "herabgewürdigt und beleidigt" worden. Becker wurde zudem nicht vor der Ausstrahlung gefragt, wie Hammad der Deutschen Presse-Agentur berichtete.
Umstrittener Beitrag aus Pocher-Show ist nicht mehr online
Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, Pocher habe Becker in dem Beitrag nicht ein einziges Mal beleidigt. Auch sei der Ex-Tennisstar nicht herabgewürdigt worden.
Für eine Unterlassung gebe es keine Grundlage. Die TV-Sendung sei ihrer Kenntnis nach auch nicht mehr online abrufbar, erklärte Cronemeyer im Vorfeld des Prozesses.
Verhandlungstermine im Mai und Juli waren geplatzt, weil Verfahrensbeteiligte erkrankt waren. Weder Pocher noch Becker, der wegen Insolvenzverschleppung in einem britischen Gefängnis einsitzt, mussten vor Gericht im badischen Offenburg (Ortenaukreis) erscheinen.
Erstmeldung von 6.35 Uhr, aktualisiert um 16.40 Uhr
Titelfoto: Stefan Rousseau/Felix Hörhager/PA Wire/dpa