Wird Tennis-Legende Boris Becker nach Deutschland abgeschoben?

London (Großbritannien) - Ein halbes Jahr nach Haftantritt geht es dem verurteilten Boris Becker (54) nach Angaben seines Anwalts "den Umständen entsprechend gut". Doch wie geht es weiter? Wird der Tennis-Star abgeschoben?

Boris Becker (54) befindet sich im Huntercombe-Gefängnis.
Boris Becker (54) befindet sich im Huntercombe-Gefängnis.  © Kirsty O'connor/PA Wire/dpa

Becker füge "sich konstruktiv in den Gefängnisalltag ein", sagte sein deutscher Anwalt Christian-Oliver Moser gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Sein Mandant könne zudem jederzeit telefonieren und so mit seiner Außenwelt kommunizieren.

Becker ist am 29. April am Londoner Southwark Crown Court zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen.

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Die ersten Wochen seiner Haftstrafe verbrachte Becker in dem für Überfüllung, Dreck und Gewalt berüchtigten Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden. Danach zog er ins rund 70 Kilometer von London entfernte Huntercombe-Gefängnis um, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt.

In der Anstalt für straffällig gewordene Männer aus dem Ausland haben die Insassen mehr Freiheiten.

Den Angaben des Gefängnisses zufolge leben dort rund 480 Männer in Einzel- sowie Gemeinschaftszellen. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und Sport zu treiben. Ob der 54-Jährige davon Gebrauch macht, ist unbekannt.

Die Tennis-Legende saß zu Beginn der Haftstrafe zunächst im Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden ein.
Die Tennis-Legende saß zu Beginn der Haftstrafe zunächst im Wandsworth-Gefängnis im Londoner Süden ein.  © Sabrina Merolla/ZUMA Press Wire/dpa

Abschiebung zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" kommt bei Boris Becker in Betracht

Ungewiss ist, wann Becker die Haft letztlich verlassen darf und wie sein Leben danach weitergeht. Beim Urteil hieß es, die zweite Hälfte der Haftstrafe - also unter Umständen 15 Monate - könne voraussichtlich auf Bewährung ausgesetzt werden.

"Ebenso ist derzeit unklar, ob und gegebenenfalls wann er nach Deutschland abgeschoben wird", erklärte Moser.

Das britische Innenministerium wollte die Causa Becker im Frühsommer nicht kommentieren, erklärte allerdings allgemein: "Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine Abschiebung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Betracht." Das gilt folglich auch für die Tennis-Legende.

Titelfoto: Kirsty O'connor/PA Wire/dpa

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