Zweite Runde: Boris Becker zieht erneut gegen Oliver Pocher vor Gericht!

Freiburg - Wird Ex-Tennisstar Boris Becker (55) in einem Fernsehbeitrag des Comedians Oliver Pocher (45) herabgewürdigt? Darum geht es nun wieder vor Gericht, dieses Mal in zweiter Instanz.

Boris Becker (55, l.) hatte ein erstes Urteil gegen den Komiker Oliver Pocher (45) angefochten.
Boris Becker (55, l.) hatte ein erstes Urteil gegen den Komiker Oliver Pocher (45) angefochten.  © Matthias Balk/Rolf Vennenbernd/dpa

Der Rechtsstreit zwischen den beiden Promis startet am heutigen Montag (14 Uhr) in Freiburg. In der Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe soll es in einer Berufungsverhandlung erneut um Persönlichkeitsrechte gehen, die Becker als verletzt ansieht. (Rechtssache: 14 U 620/22)

Becker war vor einem Jahr in erster Instanz mit einer Zivilklage gegen Pocher gescheitert. Der Ex-Tennisprofi werde durch einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" vom Oktober 2020 nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, urteilte das Offenburger Landgericht damals.

Becker verlangte laut seinem Anwalt, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Der einstige Wimbledon-Sieger hatte das Offenburger Urteil angefochten.

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Die beiden Prominenten müssen laut Oberlandesgericht für die Berufungsverhandlung nicht persönlich erscheinen. Weder die Anwältin Pochers noch der Anwalt Beckers signalisierten, dass ihre Mandanten kommen wollen.

Es ist bei dem Termin dem Gericht zufolge nicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen.

Boris Becker (55) fühlte sich durch einen TV-Beitrag im Jahr 2020 in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Boris Becker (55) fühlte sich durch einen TV-Beitrag im Jahr 2020 in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.  © Alberto Pezzali/AP/dpa

Pocher-Anwältin Patricia Cronemeyer: "Schlichtweg keinen ehrverletzender Inhalt"

Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, die erste Instanz habe eine Güterabwägung vorgenommen und der Satirefreiheit den Vorrang eingeräumt. "Es gibt schlichtweg keinen ehrverletzenden Inhalt, sondern einen satirisch-amüsanten TV-Beitrag, der sich aus aktuellem Anlass mit einem der bekanntesten Deutschen beschäftigt", erklärte die Anwältin.

"Wir sind daher zuversichtlich, dass das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil im Sinne unseres Mandanten Oliver Pocher bestätigen wird", so Cronemeyer.

Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad sagte auf Anfrage, er sei weiter der Auffassung, dass sich Prominente in Deutschland "nicht alles gefallen lassen" müssten. "Deshalb ist es wichtig, diesen Rechtsstreit weiterzuführen", teilte er mit.

Titelfoto: Matthias Balk/Rolf Vennenbernd/dpa

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