Arafat zu Millionen-Strafe verurteilt: Bushido-Prozess geht in die Verlängerung

Berlin - Der Streit zwischen Bushido (44) und seinem Ex-Manager um Einnahmen in Millionenhöhe geht weiter. Der frühere Geschäftspartner des Rappers, Clanchef Arafat Abou-Chaker (47), hat ein Urteil des Landgerichts Berlin von April nicht akzeptiert und Einspruch dagegen eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte.

Arafat Abou-Chaker (47, l.) hat gegen das Millionen-Urteil vom April Einspruch eingelegt. Die Trennung Bushidos und des Clanchefs beschäftigt die Justiz schon seit Jahren.
Arafat Abou-Chaker (47, l.) hat gegen das Millionen-Urteil vom April Einspruch eingelegt. Die Trennung Bushidos und des Clanchefs beschäftigt die Justiz schon seit Jahren.  © Carsten Koall/dpa, Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Zunächst war offen, wie es in dem Fall weiter geht. Derzeit läuft nach Angaben der Sprecherin noch die Frist, um den Einspruch zu begründen. Nach dem Urteil muss der Ex-Manager mehr als 2,2 Millionen Euro an Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, zahlen.

Ursprünglich hatte der Clanchef diese Summe von dem Rapper verlangt. Nach Gerichtsangaben hatte der 47-Jährige mehrere Rechnungen gestellt, mit denen er Anteile an den Einnahmen von Bushido verlangte. Dabei berief er sich nach Angaben von Bushidos Anwalt auf einen Vertrag, den das Gericht aber nicht anerkannte.

Der Musiker wehrte sich gegen die Forderung des Ex-Partners mit einer sogenannten Widerklage - und gewann in erster Instanz. Laut Urteil muss der Ex-Manager 2.205.658,87 Euro nebst Zinsen an den 44-Jährigen zahlen.

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Die Entscheidung erfolgte Ende April nach ihren Angaben im Wege eines sogenannten Versäumnisurteils. Dies ist bei Zivilprozessen der Fall, wenn ein Beteiligter etwa nicht erscheint zum Termin oder keinen Antrag stellt.

Die einstigen Freunde und Partner waren laut Gericht seinerzeit persönlich anwesend. Bushido war extra aus Dubai angereist, wo er inzwischen mit seiner Familie lebt. Der Kläger hatte laut Gerichtssprecherin jedoch keinen Antrag gestellt. So kam es zum Versäumnisurteil.

Bushido und Arafat Abou-Chaker beschäftigen Justiz seit Jahren: Urteil noch nicht in Sicht

Bushido (44) lebt mittlerweile in Dubai.
Bushido (44) lebt mittlerweile in Dubai.  © Sebastian Willnow/dpa

Die Trennung des Rappers und des Clanchefs beschäftigt seit Jahren die Justiz in Berlin und Brandenburg. Vor dem Landgericht der Hauptstadt begann am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.

Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager aufgelöst hatte. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf den Aussagen des Rappers, der auch Nebenkläger in dem Prozess ist. Ein Urteil ist nicht in Sicht. Derzeit sind weitere Verhandlungstermine bis zum 26. Juli geplant.

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Es wird allerdings noch immer um die Authentizität eines Tondokuments gestritten, dass vor rund 14 Monaten aufgetaucht war. Dazu will das Gericht einen Sachverständigen vernehmen. Ein Termin dafür steht allerdings nach Gerichtsangaben noch nicht fest.

Im benachbarten Brandenburg geht unterdessen nach Angaben einer Sprecherin vor dem Oberlandesgericht ein Zivilstreit der beiden um eine Wohnanlage in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland) weiter, die sie gemeinsam besitzen. Der Prozess soll im Sommer fortgesetzt werden. Nach einem RBB-Bericht sollen Bushido und sein Ex-Manager beide zum Termin erscheinen müssen.

Titelfoto: Carsten Koall/dpa, Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

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