Veto von Fler: Bushido darf alte Alben nicht veröffentlichen

Berlin - Bushido (45) darf wegen des Vetos von Fler (41) alte Alben nicht veröffentlichen. Fler bekam vor Gericht recht.

Bushido (45) und Fler (41) sind sich seit Jahren spinnefeind.
Bushido (45) und Fler (41) sind sich seit Jahren spinnefeind.  © screenshot/instagram/bushido,fler (Bildmontage)

Wie bereits vor Jahren bekannt wurde, unterschrieb Rapper Bushido einen millionenschweren Vertriebsdeal mit iGroove.

Ziel des Deals war es zur damaligen Zeit, die sehr umfangreiche Diskografie des 45-Jährigen neu zu veröffentlichen.

Darunter waren auch gemeinsame Songs mit Fler. Kaum zu glauben, aber die beiden Erzfeinde haben in ihrer Anfangszeit mal zusammen Musik gemacht.

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Genau an diesem Punkt scheitert es bisher, dass Bushido die Alben von damals noch nicht veröffentlichen durfte. Fler legte vor Gericht nämlich sein Veto ein.

Der Berliner Rapper ist auf dem Album nämlich so häufig vertreten, dass er einem Release von "VBBZS" (Vom Bordstein bis zur Skyline) zustimmen müsste, was er aufgrund des schlechten Verhältnisses zu Bushido natürlich nicht tut.

Neben Fler macht auch die BPjM (Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz) Bushido bislang einen Strich durch die Rechnung. Viele der damaligen Songs und Alben sind indiziert.

Titelfoto: screenshot/instagram/bushido,fler (Bildmontage)

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