Nächste Runde im Rap-Krieg: Bushido gewinnt gegen Abou-Chaker-Bruder vor Arbeitsgericht
Berlin - Der jahrelange Zoff zwischen Bushido (47) und der Familie Abou-Chaker geht weiter - diesmal vor dem Arbeitsgericht. Am Freitag fällten die Richter ihr Urteil im Streit zwischen dem Rapper und Rommel Abou-Chaker (48), dem Bruder von Clan-Chef Arafat Abou-Chaker (50).
Im Mittelpunkt des aktuellen Streits ist die Kündigung von Rommel Abou-Chaker bei der gemeinsamen Immobilienfirma "Bergmannsglück". Der 48-Jährige arbeitete dort seit 2011 als Objektbetreuer. Damals war neben Arafat Abou-Chaker auch Bushido als Gesellschafter dabei.
Nachdem die Geschäftsbeziehung zwischen Bushido und Arafat zerbrochen war, folgten die Kündigungen. Rommel Abou-Chaker wollte sich das nicht gefallen lassen und zog gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner vor das Arbeitsgericht.
Auslöser des Streits war eine Geldtransaktion aus dem Jahr 2018: Rommel Abou-Chaker hob 180.000 Euro vom Konto der Immobilien-GbR ab und übergab das Geld seinem Bruder Arafat.
Es stellte sich vor Gericht die Frage, ob das auf Anweisung von Bushido und Arafat passierte oder ob Abou-Chaker eigenmächtig handelte.
Versuchter Prozessbetrug von Abou-Chaker
Jetzt fiel das Urteil: Eine der Kündigungen gegen den Abou-Chaker-Bruder hielt vor Gericht stand. Der Knackpunkt war dabei nicht allein die Affäre um die 180.000 Euro, sondern eine Aussage im Prozess. Nach Ansicht des Gerichts konnte Rommel Abou-Chaker nicht ausreichend belegen, dass Bushido ihn ebenfalls zur Abhebung des Geldes angewiesen hatte.
Die Kammer wertete dies als versuchten Prozessbetrug - und sah darin einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung vom 28. August 2018. Eine frühere Kündigung vom Juni 2018 war dagegen aus formalen Gründen unwirksam.
Auch die 180.000 Euro selbst waren Thema vor Gericht. Bushido hatte den Betrag von Abou-Chaker zurückgefordert. Dieser Teil des Verfahrens erledigte sich jedoch, nachdem das Oberlandesgericht Brandenburg in einem anderen Verfahren bereits rechtskräftig über die Zahlung entschieden hatte. Die Kosten für diesen erledigten Verfahrensabschnitt muss Bushido übernehmen.
Das Urteil ist noch nicht endgültig. Beide Seiten können Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
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