Entsetzen bei den Geissens: Schweizer soll Davina mit Tod gedroht haben - und ist dennoch auf freiem Fuß
Kulm (Schweiz) - Erst vor knapp einem Jahr hat Davina Geiss (22) einen Online-Stalker in Stralsund gerichtlich in seine Schranken gewiesen. Nun musste die berühmte Luxus-Familie erneut die Justiz bemühen.
Alles in Kürze
- Davina Geiss erhält Morddrohungen von einem 38-Jährigen.
- Der Mann beleidigt und bedroht Davina über Instagram.
- Trotz schwerer Anschuldigungen wird der Mann zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
- Die Strafe ist bereits abgesessen, der Mann erhält eine Entschädigung.
- Carmen Geiss fühlt sich von der Schweizer Justiz im Stich gelassen.

Dieses Mal ging es jedoch nicht "nur" darum, dass der 22-Jährigen nachgestellt wurde, sondern um übelste Beleidigungen und sogar Morddrohungen.
Angeklagt vor dem Bezirksgericht Kulm in der Schweiz war ein 38-Jähriger, der an paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen leiden soll. Das berichtet die BILD.
Demnach soll der wohnungslose Mann Davina in etlichen Sprach- und Textnachrichten über Instagram unter anderem als "Drecksh***" und "Schl****" bezeichnet haben. Zudem soll er gedroht haben: "Wenn ich die das nächste Mal sehe, dann steche ich die zu Tode!"
Trotz der schweren Anschuldigungen war das Urteil für die TV-Familie am Ende ernüchternd: Der 38-Jährige wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe sowie einer Geldbuße von 45 Tagessätzen verdonnert, berichtet die BILD.
Weil er allerdings seit über 300 Tagen in Haft gesessen hatte, ist die Strafe damit nicht nur abgesessen, sondern der Verurteilte darf sich sogar über eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 12.600 Franken freuen.
Carmen Geiss fühlt sich von Schweizer Justiz im Stich gelassen

Für Carmen ein Unding! "Ich fasse es nicht! Da bedroht ein psychisch schwer kranker, vollkommen unberechenbarer Mann unsere Tochter Davina [...] und was macht das Gericht? Spricht ihm sogar noch eine üppige Entschädigung zu!", wettert die 60-Jährige.
Zumal selbst eine Gutachterin vor Gericht deutlich gesagt habe, dass der 38-Jährige gefährlich sei und in eine geschlossene Klinik eingewiesen werden müsste, führt die Luxus-Lady aus. "Das interessiert da aber keinen. Das ist doch keine Justiz!", motzt Carmen.
Während der Richter seine Entscheidung dem Bericht zufolge unter anderem damit begründete, dass die Drohungen des Beschuldigten nicht ausreichend seien, um ihn stationär in Gewahrsam zu nehmen, fühlt sich die 60-Jährige im Stich gelassen und fragt sich: "Muss erst jemand sterben, bevor hier etwas unternommen wird?!"
Titelfoto: Bildmontage: Instagram/davinageiss (Screenshots, 2)