Jürgen Milski tobt in Video: "Werden wir in Deutschland langsam nur noch verarscht?"
Köln - Jürgen Milski (61) war in dieser Woche auf 180, der Partyschlagersänger kassierte nämlich trotz ordnungsgemäß gezogenem und in der Windschutzscheibe ausgelegtem Parkticket ein Knöllchen von der Stadt Köln. Bei Instagram machte er seinem Ärger Luft - und nahm dabei in gewohnter Manier kein Blatt vor den Mund.
"Ich könnte gerade wieder einen Anfall kriegen!" - mit diesen drastischen Worten hatte sich der 61-Jährige am Donnerstag in einem neuen Instagram-Clip bei seinen mehr als 100.000 Followern gemeldet und seiner Community die zwei Parktickets gezeigt, die beide gut sichtbar auf dem Armaturenbrett lagen.
Ein Parkticket war dabei am Vortag gezogen worden, wie das Datum auf dem Schein zeigte, und eines am aktuellen Tag. Dennoch hatte das Ordnungsamt Jürgen in seiner zehnminütigen Abwesenheit ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer geklemmt, wie er ebenfalls zeigte.
"Jetzt mal ganz ehrlich - wenn man auf das Auto guckt, dann sieht man doch, dass da zwei Parkkärtchen drinnen sind und nicht nur eine. Also ist das alles Willkür? Werden wir in Deutschland langsam nur noch verarscht?", ärgerte sich der Ballermann-Star und fügte hinzu: "Hauptsache, die Kasse klingelt! Anders kann ich mir das nicht erklären!"
Das Problem bei der Sache war, dass Milski gegen das Knöllchen an sich zwar hätte Widerspruch einlegen können, er an dem Tag jedoch mit einem Leihwagen unterwegs war. "Jetzt geht diese Anzeige zu der Leihwagenfirma, die schicken die an mich weiter und das kostet, glaub ich, über 20 Euro Gebühren. [...] Die muss ich hundertprozentig bezahlen. Ich könnte durchdrehen!", echauffierte sich der Kölner.
Jürgen Milski: "Rein rechtlich hab ich nix falsch gemacht"
Weil einige Fans nach Veröffentlichung des Clips behaupteten, dass man ein Parkticket angeblich an einer bestimmten Position im Auto hinterlegen müsse (einige sagten: auf der Fahrerseite, andere: auf der Gehsteigseite), meldete sich der Reality-TV-Star wenig später mit einem Nachtrag bei seinen Anhängern.
"§13 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt ganz trocken: 'Der Parkschein muss sich am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar befinden.' ... und das war's. Kein Wort darüber, ob man EINEN oder gleich ZWEI Parkscheine haben darf! Und auch ist's völlig egal, ob er auf Fahrer - oder Beifahrerseite liegt! Heißt also: Rein rechtlich hab ich nix falsch gemacht", so der 61-Jährige.
Titelfoto: Bildmontage: Instagram/juergen.milski
