"Habe eine kleine Blamage": Kleingartensheriff gesteht peinlichen Fehler

Leipzig - Der Kleingartensheriff Michael Baumann (62) stattete vor kurzem der Kleingärtnerin Evy (31) einen Besuch in ihrer Anlage ab. Dabei kam es zwischen den beiden zu einer Diskussion - und wie sich jetzt herausstellte, zog der Leipziger dabei den Kürzeren.

Mit Kleingärtnerin Evy (31) entbrannte eine Diskussion über die Heckenhöhe.  © Bildmontage: Screenshot/Instagram/@kleingartensheriff

Die Hecken-Messlatte gehört mittlerweile zum Kleingartensheriff wie der Topf auf den Deckel. Mit dem selbstgebauten Messinstrument überprüft Baumann, ob die maximal erlaubte Heckenhöhe von 1,20 Meter eingehalten wird.

Auch bei Evy testete er, wie hoch ihre Hecke ist. Seiner Meinung nach war ihre viel zu hoch, doch sie argumentierte, dass die maximal erlaubte Heckenhöhe 1,50 Meter wäre.

Wer hat nun recht? Dieser Frage ging der Kleingartensheriff in seinem neuesten Instagram-Video nach.

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Evy hatte ihm die Rahmengartenordnung aus ihrem Bereich zukommen lassen und tatsächlich: Formschnitthecken, Zäune und Abgrenzungen dürfen eine Höhe von 1,50 Meter nicht überschreiten. Damit hätte Baumann Unrecht.

"Ich komme ins Zweifeln", gestand der Gartenvorstand und zog das Bundeskleingartengesetz zu Rate.

"Der Sheriff wird sich hier revidieren müssen, dass es im Bundeskleingartengesetz nicht so genau da steht", erklärte er. Die maximale Höhe wird nicht genau definiert. "Da habe ich eine kleine Blamage."

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In Leipzig kann er die Messlatte weiter nutzen

Am Ende zog Michael Baumann (62) den Kürzeren und musste seinen Fehler gestehen.  © Bildmontage: Screenshot/Instagram/@kleingartensheriff

Da die Höhe nicht allgemeingültig festgelegt ist, sind die jeweiligen Rahmengartenordnungen oder Kleingartenordnungen zuständig.

In der Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig steht beispielsweise drin, dass die maximal erlaubte Heckenhöhe zu Hauptwegen, zu Nebenwegen, zu weiteren Parzellen und zu sonstigen Vereinsflächen eine Höhe von 1,20 Metern nicht überschreiten darf.

Der Kleingartensheriff darf seine Messlatte im Stadtgebiet Leipzig also ruhig weiter verwenden und Abmahnungen bei Nichteinhaltung verteilen. Kleingärtnerin Evy (31) wohnt allerdings in Brandenburg, weswegen die Regel für sie nicht gilt.

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"Hattest du schon mal einen größeren Irrtum?", fragte der Kameramann dann. "Meine 1. und meine 2. Ehe", scherzte Michael Baumann.

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