"Ich globe, ich hab' Euch Mist erzählt": Kleingartensheriff gesteht großen Fehler
Leipzig - Fehler passieren dem erfahrenen Gartenvorstand und Kleingartensheriff Michael Baumann (62) eigentlich selten. In seinem neuesten Video gesteht der Leipziger aber: "Ich globe, ich hab' Euch Mist erzählt."
Alles in Kürze
- Kleingartensheriff Michael Baumann gesteht Fehler ein
- Obst von Bäumen über Gartengrenzen darf nicht gegessen werden
- BGB Paragraph 910 regelt das Abschneiden von Wurzeln
- Baumzweig mit Äpfeln wird abgeschnitten und behalten
- Kleingartensheriff macht sich über die Regel lustig

Erst vor wenigen Tagen erzählte der Kleingartensheriff in einem Video, dass Obst von Bäumen, die über die Gartengrenzen hinaus wachsen, gegessen werden darf. Das stimmte so wohl nicht ganz.
"Alles, was drüber wächst, darfst du nach dem BGB Paragraph 910, neuaufgesetzt 1969, darf man NICHT mehr wegnaschen", berichtigte sich der 62-Jährige.
Danach liest er den Text aus dem Bundesgesetzbuch vor: "Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten."
Dieses Gesetz kann man auch anders auslegen, dachte sich wohl Michael Baumann und setzte die Gartenschere an.
Der Kleingartensheriff macht kurzen Prozess
Kurze Zeit später hält er einen Baumzweig samt Äpfeln in der Hand, der gerade noch über den Gartenzaun auf den Weg wucherte. "Und alles, was dran hängt, ist jetzt meine und das ist nämlich der ganze Trick 17", schmunzelte der Kleingartensheriff.
Klar, diese Aussage muss man mit Humor nehmen. Der Zweig wuchs ja offensichtlich nicht auf das Grundstück von Baumann, sondern auf den öffentlichen Weg.
Sollte sich der Pächter aber darüber aufregen, müsste er vermutlich erstmal erklären, wieso er sich selber nicht an die Regeln gehalten hat und sein Baum über die Grundstücksgrenze hinaus wucherte.
Titelfoto: Bildmontage: Screenshot/Instagram/@kleingartensheriff