Kleingartensheriff bringt Ordnung in den Teich

Leipzig - In seinem neuen Video bei Instagram widmet sich der sächsische Gartensheriff den Themen Teich und Uferzone. Natürlich gibt es auch hierbei einige Besonderheiten der Kleingartenordnung zu beachten.

Baumanns eigener Miniteich ist mit einem Kiesweg eingefasst (r.). Die Uferzone darf 50 Prozent der Wasseroberfläche nicht überschreiten (l.).
Baumanns eigener Miniteich ist mit einem Kiesweg eingefasst (r.). Die Uferzone darf 50 Prozent der Wasseroberfläche nicht überschreiten (l.).  © Instagram/kleingartensheriff

Mindestens 100 Teiche finden sich in den Parzellen der "Gartenfreunde Südost e. V." in Leipzig, und auch Michael Baumann (62) selbst erfreut sich regelmäßig an seinem kleinen Feuchtbiotop.

Wer jedoch einfach so drauflos buddelt und baut, kann dabei schnell in Konflikt mit dem Vorstand geraten. Jeder Teich ist zunächst genehmigungspflichtig. Eine Betonschalung oder gemauerte Fassung ist dabei in der Regel nicht erlaubt.

Zudem soll der Mini-See laut Verordnung nur einen Teil des Gartens ausmachen: "Die Wasserfläche darf bei einem Kleingarten von unter 400 m² Fläche 6 m² und von mehr als 400 m² Fläche 8 m² nicht übersteigen", heißt es dort.

Jahre nach DSDS-Teilnahme: Diese Sängerin kämpft gegen heimtückische Krankheit
Promis & Stars Jahre nach DSDS-Teilnahme: Diese Sängerin kämpft gegen heimtückische Krankheit
Judith Rakers mit klarer Ansage: "Mein Liebesleben ist total tabu!"
Judith Rakers Judith Rakers mit klarer Ansage: "Mein Liebesleben ist total tabu!"

Da die Gärtner lediglich Pächter und nicht Eigentümer der Parzelle sind, muss die ausgehobene Erde zudem auf dem jeweiligen Grundstück verbleiben, erklärt Baumann.

Auch die Uferzone ist beim Teichbau reglementiert

Zückt sein Handy, um aus der Kleingartenordnung zu zitieren: Sachsens Gartensheriff Michael Baumann (62).
Zückt sein Handy, um aus der Kleingartenordnung zu zitieren: Sachsens Gartensheriff Michael Baumann (62).  © Instagram/kleingartensheriff

Bezüglich der Umrandung der Teiche empfiehlt die Kleingartenordnung eine naturnahe Gestaltung der Uferzone, die idealerweise noch mit Nisthilfen für Vögel und andere "Nützlinge" ausgestattet ist.

Von der Größe her darf diese jedoch 50 Prozent der Wasseroberfläche nicht überschreiten: "In der Uferzone gibt es ja keine kleingärtnerische Nutzung", erklärt der Sheriff. "Hier wird ja wohl kaum einer Erdbeeren drinne pflücken oder anpflanzen."

Das Halten von Zierfischen ist hingegen ausdrücklich erlaubt.

Nach Trennung: Dieses Kapitel schließt Pietro Lombardi jetzt für immer
Pietro Lombardi Nach Trennung: Dieses Kapitel schließt Pietro Lombardi jetzt für immer
"Ich globe, ich hab' Euch Mist erzählt": Kleingartensheriff gesteht großen Fehler
Kleingartensheriff "Ich globe, ich hab' Euch Mist erzählt": Kleingartensheriff gesteht großen Fehler

Wer überlegt, seinen Garten um einen Teich zu erweitern, sollte sich jedoch auch darüber bewusst sein, dass dieser bei der Beendigung des Pachtverhältnisses auf Verlangen des Vorstandes zu entfernen ist. Spätestens dann muss der aufbewahrte Aushub das zuvor entstandene Loch wieder vollständig ausfüllen.

Titelfoto: Instagram/kleingartensheriff

Mehr zum Thema Kleingartensheriff: