Kleingartensheriff bringt Ordnung in den Teich
Leipzig - In seinem neuen Video bei Instagram widmet sich der sächsische Gartensheriff den Themen Teich und Uferzone. Natürlich gibt es auch hierbei einige Besonderheiten der Kleingartenordnung zu beachten.
Alles in Kürze
- Kleingartensheriff bringt Ordnung in Teiche
- Teiche in Kleingärten sind genehmigungspflichtig
- Wasserfläche darf bestimmte Größe nicht überschreiten
- Uferzone sollte naturnah gestaltet sein
- Teich muss bei Pachtende entfernt werden

Mindestens 100 Teiche finden sich in den Parzellen der "Gartenfreunde Südost e. V." in Leipzig, und auch Michael Baumann (62) selbst erfreut sich regelmäßig an seinem kleinen Feuchtbiotop.
Wer jedoch einfach so drauflos buddelt und baut, kann dabei schnell in Konflikt mit dem Vorstand geraten. Jeder Teich ist zunächst genehmigungspflichtig. Eine Betonschalung oder gemauerte Fassung ist dabei in der Regel nicht erlaubt.
Zudem soll der Mini-See laut Verordnung nur einen Teil des Gartens ausmachen: "Die Wasserfläche darf bei einem Kleingarten von unter 400 m² Fläche 6 m² und von mehr als 400 m² Fläche 8 m² nicht übersteigen", heißt es dort.
Da die Gärtner lediglich Pächter und nicht Eigentümer der Parzelle sind, muss die ausgehobene Erde zudem auf dem jeweiligen Grundstück verbleiben, erklärt Baumann.
Auch die Uferzone ist beim Teichbau reglementiert

Bezüglich der Umrandung der Teiche empfiehlt die Kleingartenordnung eine naturnahe Gestaltung der Uferzone, die idealerweise noch mit Nisthilfen für Vögel und andere "Nützlinge" ausgestattet ist.
Von der Größe her darf diese jedoch 50 Prozent der Wasseroberfläche nicht überschreiten: "In der Uferzone gibt es ja keine kleingärtnerische Nutzung", erklärt der Sheriff. "Hier wird ja wohl kaum einer Erdbeeren drinne pflücken oder anpflanzen."
Das Halten von Zierfischen ist hingegen ausdrücklich erlaubt.
Wer überlegt, seinen Garten um einen Teich zu erweitern, sollte sich jedoch auch darüber bewusst sein, dass dieser bei der Beendigung des Pachtverhältnisses auf Verlangen des Vorstandes zu entfernen ist. Spätestens dann muss der aufbewahrte Aushub das zuvor entstandene Loch wieder vollständig ausfüllen.
Titelfoto: Instagram/kleingartensheriff