Lilly Becker verliert vor Gericht gegen "Bild"

Von Stella Venohr und Marion van der Kraats

Berlin - Das Landgericht Berlin hat die Klage des ehemaligen Models Lilly Becker (49) gegen den Springer-Verlag und die stellvertretende Chefredakteurin und "Bild"-Unterhaltungschefin Tanja May (52) abgewiesen.

Lilly Becker (49) scheiterte vor Gericht gegen die "Bild"-Zeitung.
Lilly Becker (49) scheiterte vor Gericht gegen die "Bild"-Zeitung.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Das Gericht nannte zunächst keine Begründung für die Entscheidung, sondern verkündete nur den Tenor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Ex-Frau von Boris Becker (58) wollte ihren Anwälten zufolge eine Vertragsstrafe geltend machen. Demnach wirft Becker May vor, einen Vertrag gebrochen zu haben.

Dieser habe ihr das Recht eingeräumt, Texte und Fotos vor einer Veröffentlichung freigeben zu dürfen. Daran habe May sich nicht gehalten, lautete der Becker-Vorwurf.

Ein "Bild"-Sprecher hatte am Montag mitgeteilt, dass die von Becker erhobenen Ansprüche unbegründet seien und vollständig zurückgewiesen würden.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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