Teurer Ärger für Lilly: Becker-Ex steht erneut vor Gericht, es geht um 300.000 Euro

Düsseldorf - Lilly Becker hat schon wieder Ärger mit der deutschen Justiz. Ihr Ex-Freund, der Münchener TV-Produzent Pierre Uebelhack, hat erneut Klage gegen die 49-Jährige eingereicht!

Lilly Becker (49) wurde erneut von ihrem Ex-Freund Pierre Uebelhack verklagt.
Lilly Becker (49) wurde erneut von ihrem Ex-Freund Pierre Uebelhack verklagt.  © Thomas Banneyer/dpa

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, soll der Fall am 19. März vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Uebelhack fordert darin die Rückzahlung einer Megasumme in Höhe von 300.000 Euro.

Diesen Betrag will er der niederländischen Ex-Frau von Tennislegende Boris Becker (58) zwischen Herbst 2018 und Anfang 2021 laut eigener Aussage lediglich als Darlehen zur Verfügung gestellt haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich beide Parteien vor Gericht treffen. Bereits im April 2025 hatte Uebelhack die ehemalige "Dschungelcamp"-Siegerin auf die Rückzahlung eines Darlehens verklagt - damals noch vor dem Landgericht in München.

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Seinerzeit entschieden die zuständigen Justiziare zugunsten des TV-Produzenten. Gemäß dem Urteil muss Lilly rund 218.000 Euro an ihren Ex-Freund zahlen - inklusive Anwaltskosten und Zinsen. Und zwar auf einen Schlag.

Darlehen oder Schenkung?

Ihren Hauptwohnsitz hat die Ex-Frau von Tennislegende Boris Becker (58) mittlerweile nach Düsseldorf verlegt.
Ihren Hauptwohnsitz hat die Ex-Frau von Tennislegende Boris Becker (58) mittlerweile nach Düsseldorf verlegt.  © Marcus Brandt/dpa

Gleichsam wie im Frühjahr 2025 behauptet die 49-Jährige auch jetzt, dass es sich bei der Zahlung um eine Schenkung gehandelt haben soll. Im München-Prozess konnte Uebelhack den Richter jedoch mit vorliegenden Darlehensverträgen vom Gegenteil überzeugen.

Gegen das Urteil legte Becker im Mai 2025 Berufung beim Oberlandesgericht ein. Die TV-Bekanntheit behauptet, dass ihre Unterschrift erst nachträglich in die Dokumente eingefügt worden sein soll.

Um dies zu beweisen, ließ sie ein IT-forensisches Gutachten erstellen. Das Ergebnis soll ihre Version stützen. Aus diesem Grund stellte Becker Strafanzeige bei der Münchener Staatsanwaltschaft. Eine erneute Beweisaufnahme wurde gerichtlich angeordnet.

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Parallel dazu läuft nun das zweite Verfahren. Persönlich vor Gericht erscheinen müssen Lilly und Pierre nach aktuellem Stand nicht – sie können sich anwaltlich vertreten lassen. Die Klage wird in Düsseldorf verhandelt, weil die 49-jährige Niederländerin inzwischen dort lebt.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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