Hitlergruß-Prozess gegen Melanie Müller geht in eine neue Runde
Von André Jahnke
Leipzig - Der Berufungsprozess gegen Schlagersängerin Melanie Müller (37) wegen des Vorwurfs, den Hitlergruß gezeigt zu haben, geht noch vor Weihnachten in eine neue Runde. Die frühere RTL-Dschungelkönigin steht am kommenden Donnerstag (18. Dezember) vor dem Landgericht Leipzig.
Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.
Dagegen hatte die heute 37-Jährige Berufung eingelegt. Weitere Termine sind für den 5. und 12. Januar angesetzt, wie das Gericht mitteilte.
Laut erstinstanzlichem Urteil hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.
Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen
Müller hatte die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt.
Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Zudem habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
Titelfoto: Bildmontage: EHL Media/Erik-Holm Langhof, privat
