Leipzig - Zweimal stand sie schon vor Gericht wegen Drogenbesitzes und weil sie auf einer Bühne den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben soll, doch Melanie Müller (37) wollte weiterhin gegen ihre Verurteilung vorgehen. Nun gab die Mallorca-Sängerin auf ihrem Instagram-Account eine Kehrtwende bekannt.
"Nach sehr reiflicher Überlegung habe ich mich [...] entschieden, die Revision nicht weiter zu verfolgen", erklärte die Leipzigerin am Montag in einem Statement.
Nachdem das Leipziger Landgericht Müller im Januar auch in zweiter Instanz verurteilt hatte, habe sie den Rechtsweg eigentlich weiter beschreiten wollen. "Diese Entscheidung fällt mir persönlich extrem schwer, denn sie widerspricht meinem eigenen Gerechtigkeitsempfinden. Ich habe mich immer klar von extremistischen Ideologien distanziert und werde das auch weiterhin tun. An meiner Haltung und meiner Überzeugung hat sich nichts geändert", so die 37-Jährige.
Der Druck für ihre Familie, insbesondere ihre Kinder, hätte sie nun jedoch zum Umdenken gebracht.
"Als Mutter gibt es für mich eine klare Priorität: den Schutz meiner Kinder", heißt es in dem Statement weiter. "Ich muss deshalb eine Entscheidung treffen, die nicht meinem persönlichen Kampfgeist entspricht, sondern dem Wohl meiner Familie dient."
Gerichte sahen Hitlergruß-Vorwurf als erwiesen an
Mit dem Verzicht auf eine weitere Revision wird das Urteil vom 12. Januar 2026 nun rechtskräftig. Wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Drogenbesitzes verhängte das Leipziger Landgericht damals eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 3500 Euro.
Melanie Müller betonte, dass ihre Entscheidung "ausdrücklich keine Zustimmung zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen" bedeute. "Ich bleibe bei meiner Darstellung der Ereignisse und distanziere mich weiterhin klar von jeglicher extremistischer Ideologie."
In beiden bisherigen Verfahren sahen es die Gerichte als erwiesen an, dass die ehemalige RTL-Dschungelkönigin bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß zeigte. So erklärte das Landgericht im Januar, Müller habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken.