Erpressung hat heute noch Auswirkungen auf Schumacher-Familie

Von Wolfram Lumpe, Frank Christiansen

Wuppertal - Die versuchte Erpressung der Familie des mehrfachen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher (56) hat deren Umgang mit ihren Angestellten verändert.

Corinna Schumacher, die Ehefrau von Michael (56), schützt das Privatleben ihrer Familie. (Archivbild)
Corinna Schumacher, die Ehefrau von Michael (56), schützt das Privatleben ihrer Familie. (Archivbild)  © Fredrik von Erichsen/dpa

"Der Vertrauensbruch hat dazu geführt, dass die Familie den Leuten, die für sie arbeiten, mit mehr Abstand gegenübertritt, dass sie vorsichtiger ist", sagte Schumacher-Managerin Sabine Kehm (60) als Zeugin im Berufungsprozess um den Erpressungsversuch am Wuppertaler Landgericht.

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos von Michael Schumacher erpresst worden.

Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Rennfahrer wird seit seinem schweren Skiunfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

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"Ich finde es persönlich extrem perfide, dass man das Leid so ausnutzen will, deswegen ist doch klar, dass die Familie ihren Leuten härter gegenübertritt", sagte Kehm.

Schumi-Managerin: "Corinna verfolgt das schon mit Verbitterung"

Seit Freitag läuft der Berufungsprozess gegen die Angeklagten in Wuppertal. (Archivbild)
Seit Freitag läuft der Berufungsprozess gegen die Angeklagten in Wuppertal. (Archivbild)  © Oliver Berg/dpa

"Selbst wenn man sich trennt und nicht glücklich darüber [ist], dann rechtfertigt das so etwas nicht. Corinna verfolgt das schon mit Verbitterung", sagte die 60-Jährige.

"Und es ist doch klar, dass gewisse Medien wieder Fotografen an das Gelände schicken. Man wird da so ein Stück weit unfrei."

Das Amtsgericht Wuppertal hatte den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2400 Euro Geldauflage verurteilt.

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Beide Seiten waren gegen das Urteil in die Berufung ans Landgericht gezogen. Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe, ist inzwischen rechtskräftig. Drei weitere Verhandlungstage sind bis Anfang Dezember angesetzt.

Titelfoto: Fredrik von Erichsen/dpa

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