Bankrott-Prozess gegen den Wendler: Diese Strafe droht ihm bald!

Dinslaken/Cape Coral - Die Negativ-Schlagzeilen um Michael Wendler (51) reißen nicht ab! Der Schlagersänger und Verschwörungstheoretiker befindet sich - mal wieder - im Visier der Justiz. Doch es gibt Probleme!

Michael Wendler (51) muss bald vor Gericht antanzen.
Michael Wendler (51) muss bald vor Gericht antanzen.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Dass es beim Wendler finanziell nicht wirklich rund läuft, ist kein Geheimnis. Nun soll der Schwurbel-Sänger nach einem Bericht des Senders RTL am 24. Oktober vor dem Amtsgericht Dinslaken erscheinen - wegen "Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen" (Az.: 3 Cs 785/19 (143 Js 181/16)).

Dem Ehemann von Laura Müller (23) könnte dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr auf Bewährung drohen.

Doch offenbar gibt es Probleme dabei, den in Amerika lebenden Musiker überhaupt zur Verhandlung vorzuladen.

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"Es ist ein Termin bestimmt. Eine erste Ladung blieb aber ohne Erfolg, weil sich die hier bekannte Adresse als unzutreffend herausgestellt hat", erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber RTL.

Um an die neue Adresse der Wendlers, die erst im Frühjahr innerhalb Floridas in eine neue Bleibe gezogen waren, zu kommen und "die Zustellung zu gewährleisten", seien jetzt sogar die US-Behörden eingeschaltet worden.

Die neue Millionen-Villa, wo der frischgebackene Papa aktuell gemeinsam mit seiner Frau Laura und Söhnchen Rome Aston (circa zwei Monate) lebt, habe sich der finanziell angeschlagene Schlagerstar wohl nur mit Hilfe eines Kredits oder einer Hypothek leisten können, heißt es in dem Bericht.

Insolvenzverfahren gegen den Wendler und seine Ex-Frau Claudia Norberg

Mit Musikmanagerin Claudia Norberg (52) war der Wendler (51) fast dreißig Jahre lang liiert.
Mit Musikmanagerin Claudia Norberg (52) war der Wendler (51) fast dreißig Jahre lang liiert.  © Daniel Reinhardt/dpa

Doch warum genau muss der Wendler überhaupt vor Gericht antanzen?

Hintergrund ist ein Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2016, das sich gegen die Ex-Frau des Schlagerstars, Claudia Norberg (52), gerichtet hatte.

Damals war die von Norberg geführte Plattenfirma CNI Records pleite gegangen, woraufhin die Unternehmerin mit der Hilfe ihres Ex-Mannes die Rechte an der Wortmarke "Michael Wendler" sowie die GEMA-Rechte an 176 seiner Songs auf den Künstler überschrieben haben soll, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen und ihr Vermögen vor der Zwangsvollstreckung zu bewahren.

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Der Wert der Rechte liegt Schätzungen zufolge im sechsstelligen Bereich.

Bei einem ersten Verhandlungstermin in dem Fall im Juli 2021 war der Wahl-Amerikaner übrigens nicht vor Gericht erschienen, woraufhin kurzzeitig sogar Haftbefehl gegen den 51-Jährigen erlassen worden war, der später aber wieder aufgehoben wurde.

Ob der Wendler diesmal persönlich auf der Anklagebank sitzen wird, bleibt abzuwarten.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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