Saint-Tropez (Frankreich) - Die böse DFB-Klatsche gegen Paraguay und das daraus resultierende WM-Aus zieht weiter seine Kreise! Im Netz haben sich inzwischen auch Robert Geiss (62) und Tochter Davina (23) gemeldet, um den eigenen Frust herauszulassen und Kritik zu üben.
Ebenso wie bei vielen anderen enttäuschten Promi-Fans im Mittelpunkt des Ärgers: Julian Nagelsmann (38) und der ideenlose Lustlos-Kick seiner Truppe.
"Das war ja wohl nichts, peinlich", schreibt der Selfmade-Millionär zu einem Video unmittelbar nach Abpfiff des Spiels.
Jahre nach dem Aufkommen der Debatte scheint sich diesmal auch der 62-Jährige an einer ganz bestimmten Sache aufzureiben. Nämlich daran, dass scheinbar nicht jeder Nationalspieler die Nationalhymne mitsinge.
"Aber man sollte zumindest mal die Nationalhymne singen können. Das gehört auch zu Deutschland", faucht der Auswanderer.
Allerdings scheint dem Wahl-Monegassen eine Sache offenbar untergegangen zu sein: Sowohl gegen Paraguay als auch Curacao, Elfenbeinküste und Ecuador haben alle Spieler der ersten Elf die Hymne während des Turniers mitgesungen.
Selfmade-Millionär Robert Geiss auf Instagram
Davina Geiss ist Deutschland-Niederlage "peinlich"
Bereits rund um die WM 2014 kam die Debatte zum Mitsingen der Hymne öffentlich auf, wurde danach allerdings nicht nur wegen des Titels zu den Akten gelegt und begraben.
Bleibt daher Frage, wie der Kölner zu seiner - offensichtlich falschen - Meinung gekommen ist.
Aber auch Tochter Davina konnte ihren Spott über die dritte deutsche WM-Blamage in Folge nicht verstecken und lies ihrem Unmut freien Lauf.
"Das ist schon etwas lächerlich", kritisierte der Luxus-Nachwuchs den Auftritt der Nationalmannschaft.
Für Papa Robert dagegen war das blamable Aus derart unbegreiflich, dass er den Abpfiff sogar per Video festgehalten hatte und darin keinen Hehl daraus machte, nicht mehr allzu viel Sympathie für die DFB-Elf übrigzuhaben.
Die beiden anderen Familienmitglieder - Carmen (61) und Shania (21) - hielten sich rund um das Spiel bedeckt und verzichteten auf öffentliches Nachtreten.