Wahlkampf mit Heino? Sänger schaltet nach AfD-Posting Anwalt ein
Kitzbühel (Österreich) - Heino (87) geht wegen einer Wahlkampf-Aktion in der Uckermark juristisch gegen die AfD vor. Der Schlagersänger soll dort ohne Zustimmung für eine politische Kampagne eingespannt worden sein. Jetzt geht es um Unterlassung und richtig viel Geld.
Auslöser ist ein Social-Media-Posting des AfD-Kreisverbands Uckermark rund um Landratskandidat Felix Teichner (35). "Am Sonntag würde Heino Felix wählen!", lautete der Leitspruch auf dem Werbebild in großen Buchstaben.
Garniert wurde das Ganze mit einer Anspielung auf seinen Hit "Blau blüht der Enzian" und sogar mit Musik im Hintergrund. Für Heino und sein Team war das offenbar zu viel.
Der Sänger soll laut "BILD" direkt seinen Anwalt eingeschaltet und im selben Zug die sofortige Löschung der Inhalte sowie ein klares Unterlassen für die Zukunft gefordert haben. Außerdem stehe eine saftige Forderung im Raum: 250.000 Euro Schmerzensgeld.
In dem anwaltlichen Schreiben wird deutlich Stellung bezogen: "Unser Mandant legt Wert auf die Feststellung, dass er jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt und insbesondere Sie nicht wählen würde."
Gleichzeitig sei von einem "unabsehbaren Reputationsschaden" die Rede, weil der Eindruck entstanden sei, Heino würde die AfD unterstützen.
"Geht mir eindeutig zu weit": Heino klar gegen AfD-Nutzung seines Namens
Auch Heino selbst findet deutliche Worte für die Aktion. "Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen [...] diese Aktion geht mir eindeutig zu weit", sagt er gegenüber der BILD.
Sein Management sieht hinter der ganzen Sache auch Kalkül. Heino stehe zwar für konservative Werte, habe aber "mit der AfD nichts zu tun", betont Manager Helmut Werner (42). Dass er deutsche Volkslieder und die Nationalhymne singe, werde offenbar von manchen politisch umgedeutet.
AfD-Kandidat Felix Teichner weist die Vorwürfe derweil zurück. Er sei einfach Fan von Heino gewesen und habe die Aussage bewusst im Konjunktiv formuliert.
Mittlerweile ist das Posting von seinen Social-Media-Kanälen verschwunden. Die geforderte Summe von 250.000 Euro hält er für völlig überzogen.
Weil die Partei bislang nicht reagiert habe, soll inzwischen sogar eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Neuruppin beantragt worden sein. Damit landet der Streit endgültig vor Gericht.
Titelfoto: Bildmontage: Facebook/ Felix H. W. Teichen, Michael Bahlo/dpa

