Wegen Kinderpornos: Berliner Dragqueen Jurassica Parka angeklagt

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Von Andreas Rabenstein, Denis Zielke

Berlin - Die Berliner Dragqueen Jurassica Parka (46, bürgerlich: Mario Olszinski) ist wegen des Besitzes kinderpornografischer und jugendpornografischer Inhalte angeklagt worden.

Jurassica Parka (46) wurde im Oktober 2023 wegen Verbreitung kinderpornografischen Materials rechtskräftig verurteilt.
Jurassica Parka (46) wurde im Oktober 2023 wegen Verbreitung kinderpornografischen Materials rechtskräftig verurteilt.  © Annette Riedl/dpa

Das teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit. 

Der Mann soll laut den Vorwürfen im Juli 2025 in seiner Wohnung auf elektronischen Datenträgern mutmaßlich kinderpornografische Videos von mehreren Stunden Länge, jugendpornografisches Videomaterial von unter einer Stunde Länge sowie kinder- und jugendpornografische Bilder gespeichert haben.

Ob es zum Prozess kommt, muss nun das Amtsgericht Tiergarten entscheiden.

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Der 46-Jährige sei schon 2023 wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte rechtskräftig verurteilt worden.

Die Ermittlungen der Polizei begannen mit einem Hinweis der US-amerikanischen Nicht-Regierungsorganisation NCMEC ("National Center for Missing and Exploited Children", deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse, so die Staatsanwaltschaft. 

Es folgte eine Durchsuchung der Wohnung des Mannes durch die Polizei. Der Beschuldigte schweigt laut Mitteilung zu den Vorwürfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Jurassica Parka kündigte Rückzug aus der Öffentlichkeit an

Der Mann hatte im Herbst 2025 mitgeteilt, sich eine Zeit lang aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen. Er habe sich entschieden, "erstmal nicht aufzutreten", teilte er damals in einem Beitrag bei Instagram mit. Als Grund nannte er ein Suchtproblem und strafrechtliche Ermittlungen wegen "eines mutmaßlichen Onlinevergehens".

Den konkreten Tatvorwurf nannte er nicht. Sein Management teilte damals auf Anfrage mit, es könne dazu "im laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilen".

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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