Blumen pflücken: Wildblumen unter Artenschutz

Bei einem Spaziergang bietet es sich an, einen schönen Strauß bunter Blumen zu pflücken. Doch es ist nicht erlaubt, jedes Blümchen zu pflücken, das am Wegesrand wächst. Denn so manche Blume steht unter Artenschutz.

Blumen pflücken ist für Kinder eine schöne Beschäftigung, um ihnen die Natur näherzubringen.
Blumen pflücken ist für Kinder eine schöne Beschäftigung, um ihnen die Natur näherzubringen.  © 123RF/yanadjana

"Ich wollt' es brechen so sagt es fein: Soll ich zum Welken gebrochen sein?", so heißt es in Goethes Gedicht "Gefunden".

Goethe war vermutlich ein Vorreiter für den Artenschutz von Wildblumen, der heute aktueller ist denn je.

Laut der Roten Liste des Bundesamts für Naturschutz gelten 28,3 Prozent der 3651 bewerteten Farn- und Blütenpflanzen als bestandsgefährdet. Das ist mehr als ein Viertel der in Deutschland heimischen Arten.

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Jede Art die ausstirbt, bedeutet einen Verlust für die Vielfalt der Ökosysteme. Um die Artenvielfalt aufrechtzuerhalten, ist es deshalb wichtig zu beachten, was beim Blumen pflücken erlaubt ist und was nicht.

Mehr Informationen zu verwandten Themen findest Du übrigens in unserem Ratgeber zum Thema Haus & Garten.

Vorsicht, diese Wildblumen stehen unter Artenschutz!

In der Roten Liste des Bundesamts für Naturschutz werden die in Deutschland heimischen Wildpflanzen dokumentiert und nach ihrem Gefährdungsstatus bewertet. Dort kannst Du Dich informieren, welche Blumen gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind.

Diese stark gefährdete Arten, solltest Du nicht pflücken:

  • Alpen-Edelweiß: "Leontopodium alpinum Cass."
  • Blassrote Scharfgarbe: "Achillea roseoalba Ehrend."
  • Deutscher Löwenzahn: "Taraxacum germanicum Soest"
  • Frühlings-Enzian: "Gentiana Verna L."
  • Sommer-Adonisröschen: "Adonis aestivalis subsp. aestivalis"
  • Wiesen-Küchenschelle: "Pulsatilla pratensis L. Mill."
  • Wiesen-Schwertlilie: "Iris spuria L.", stark gefährdet

Diese Arten sind vom Aussterben bedroht:

  • Acker-Ringelblume: "Calendula arvensis (Vailland) L."
  • Einjährige Fetthenne: "Sedum annuum L."
  • Erlenwald-Gold-Hahnenfuß: "Ranunculus alnetorum W. Koch"
  • Felsen Beifuß: "Artemisia rupestris L."
  • Kleinblütiger Klee: "Trifulium retusum L."
  • Moosglöckchen: "Linnaea borealis L."
  • Stern-Narzisse: "Narcissus radiiflorus Salisb"
Die Stern-Narzisse gehört zu den vom Aussterben bedrohten Blumen. Pflücken ist hier streng verboten.
Die Stern-Narzisse gehört zu den vom Aussterben bedrohten Blumen. Pflücken ist hier streng verboten.  © 123RF/coboflupi

Blumen pflücken: So ist es erlaubt!

Bedingt durch das deutsche Artenschutzrecht ist die Entnahme von wilden Pflanzen grundsätzlich verboten. Das bedeutet allerdings nicht, dass man keine Blumen pflücken darf. Die sogenannte "Handstraußregelung" ermöglicht eine Ausnahme des Verbots. Diese besagt, dass jeder in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf Wildpflanzen entnehmen darf.

Wenn Du Dir bei einem Spaziergang also gerne einen Strauß bunter Blumen pflücken möchtest, kannst Du das tun - vorausgesetzt die Blumen stehen nicht unter Artenschutz und befinden sich nicht in einem Naturschutzgebiet.

Tipp: Es gibt Apps, mit denen Du Blumen fotografieren und so bestimmen kannst. So kannst Du den Gefährdungsstatus der Blume einsehen. Auch Blumen-Lexika können Dir beim Blumen pflücken hilfreich sein.

Blumen pflücken und die Artenvielfalt der Ökosysteme

Wie der Name schon sagt, wachsen Wildblumen wild, also in freier Natur, ohne menschliche Pflege. Jede Art hat ihre eigenen Bedürfnisse. Die Sumpfdotterblume liebt Wasser und wächst auf Sumpfwiesen, der Enzian wächst auf Magerrasen und das Berg-Alpenglöckchen an felsigen Steinhängen. Da diese Wildpflanzen nur an bestimmten Standorten wachsen können, ist ihr Vorkommen dementsprechend selten.

Wildblumen sind nicht nur hübsch anzusehen, sie spielen für die Artenvielfalt der Ökosysteme (Biodiversität) eine wichtige Rolle. So bieten sie Nahrung und Lebensraum für zahlreiche Insekten. Wiederum profitieren die Pflanzen von den Insekten, die sie bestäuben und so dabei helfen die Pflanzen zu vermehren. Die Symbiose von Wildpflanzen und Insekten ist auch für uns Menschen existentiell. Denn ohne Bestäubung, keine Befruchtung und ohne Befruchtung, keine Ernte.

Sterben die Arten aus, so haben nicht nur Insekten weniger Möglichkeiten Pflanzen zu bestäuben, auch andere Tiere, wie z. B. Vögel oder Mäuse, die sich von den Samen und Blüten bestäubter Blumen ernähren, wird somit eine Nahrungsquelle entzogen. So gerät die Nahrungskette ins Wanken.

Um dem vorzubeugen und damit die Ökosysteme stabil bleiben, stehen gewisse Arten unter Artenschutz.

Die Wiesen-Küchenschelle, auch Kuhschelle genannt, ist stark gefährdet. Diese Blumen werden auch als Arzneimittel in der Homöopathie verwendet.
Die Wiesen-Küchenschelle, auch Kuhschelle genannt, ist stark gefährdet. Diese Blumen werden auch als Arzneimittel in der Homöopathie verwendet.  © 123RF/animalflorapicsstock

Das kannst Du tun, um gefährdete Arten zu schützen

Wenn Du etwas für den Artenschutz von Wildblumen tun möchtest, kannst Du Dir im Gartencenter oder im Baumarkt Saatgut für Wildblumen besorgen und sie in Deinem Garten oder dem Balkon ansähen. Um eine schöne Blumenwiese anzulegen, sollte der Grasanteil in der Saatgutmischung nicht allzu hoch sein. Ideale Bedingungen für die Blumenwiese, ist ein sonniger Standort und ein nährstoffarmer, magerer Boden.

Fazit zum Blumen pflücken

Blumen haben eine wichtige Funktion für unser Ökosystem. Sie sind Nahrungsgrundlage und Lebensraum für viele Insekten. Deshalb ist es wichtig, gefährdete Arten zu schützen. Bevor Du einfach irgendwelche Blumen pflückst, solltest Du Dich über den Gefährdungsstatus der Blumen informieren. Oder Du engagierst Dich für den Artenschutz, indem Du eine Blumenwiese mit Wildblumen anlegst.

Damit tust Du nicht nur den Insekten etwas Gutes, der Erhalt der Ökosysteme ist auch für uns Menschen von existenzieller Bedeutung.

Titelfoto: 123RF/yanadjana

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