Sondersitzung zum CSD-Anschlag im Bundestag: Ein Punkt sorgt bei Politikern für Unverständnis
Berlin - Eineinhalb Wochen ist der CSD-Anschlag inzwischen her. Am 25. Juli fuhr der Islamist Abdul B. mit einem auf seinen Namen gemieteten Van am Rande der CSD-Feierlichkeiten mehrere Menschen an - und attackierte vermutlich mit einer Machete die Passanten. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt.
Einen Tag später wurde der 21-Jährige bei einem Polizeieinsatz in Spandau erschossen. Die Aufarbeitung ist im vollen Gange, doch noch immer sind viele Fragen offen - auch nach einer Sondersitzung des Innenausschusses im Bundestag.
Vor allem ein Punkt sorgt bei den Politikern für Unverständnis: Warum konnte der als Gefährder eingestufte Attentäter trotz seiner Vorgeschichte weiter frei herumlaufen?
Der Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich (35) kritisierte nach der rund dreieinhalbstündigen, nicht öffentlichen Sitzung: "Wesentliche Fragen bleiben unbeantwortet." Er will unter anderem wissen, welche Erkenntnisse die Behörden tatsächlich hatten, warum der Täter nicht gestoppt wurde und ob möglicherweise weitere Personen beteiligt waren.
Für den Berliner SPD-Abgeordneten Hakan Demir (41) steht vor allem eine Frage im Mittelpunkt: "Warum hat das Gericht so geurteilt, wie es geurteilt hat? Angesichts der Informationen, die über den Attentäter vorlagen, war die Reaktion klar: null Verständnis für das Gerichtsurteil."
Nur wenige Wochen vor der Tat stand Abdul B., den der Berliner Verfassungsschutz seit November 2021 auf dem Schirm hatte, vor Gericht. Der Salafist hatte zuvor versucht, sich dem IS in Syrien anzuschließen, wurde aber im Libanon verhaftet und anschließend nach Deutschland zurückgeholt.
Zweifel an Kommunikation der Behörden
Im Mai wurde er in Berlin wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt - auch weil er zuvor lange in U-Haft und bereits im Libanon drei Monate im Knast saß.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, das Urteil war daher noch nichts rechtskräftig. Abdul B. blieb auf freiem Fuß, wurde zeitweise überwacht. Zudem ordnete das Gericht regelmäßige Beratungsgespräche an. Das nächste hätte eigentlich am Montag (27. Juli) stattfinden sollen. Dazu kam es aber nicht mehr.
Besonders kritisch sieht Emmerich offenbar die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden. "Besonders schwer wiegt, dass der Täter den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt war, die Justiz aber offenbar nicht über alle entscheidenden Informationen verfügte. Dem Gericht lagen die sicherheitsbehördliche Gefährdungseinstufung und weitere relevante Erkenntnisse offenbar nicht vor."
Jetzt müsse lückenlos geklärt werden, welche Informationen wann vorhanden waren – und weshalb sie das Gericht möglicherweise nie erreichten. Erst danach könne entschieden werden, welche Konsequenzen nötig seien.
Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

