Mann kauft Katzenbabys übers Internet, um sie zu quälen und zu töten

Frankfurt (Oder) - Mehrere Katzenbabys sind in Frankfurt (Oder) in letzter Sekunde vor dem Tod gerettet worden, wie die Tierschutzorganisation PETA mitteilte. Eines der Kleinen hat die Gräueltaten jedoch nicht überlebt.

Katzenbabys wurden aus einer Wohnung in Frankfurt (Oder) am vergangenen Sonntag gerettet.  © Screenshot/Instagram/jana_vom_erdbeerfeld, PETA (Bildmontage)

Auf Instagram zeigt das Tierheim am See in Eisenhüttenstadt in seiner Story eines der total verängstigten Jungen.

Der Halter, dem die Katzen am vergangenen Sonntag weggenommen wurden, habe sich trotz bestehenden Tierhalteverbots immer wieder Tiere über das Internet geholt und diese schlimm misshandelt oder getötet.

Im hiesigen Fall habe er am 1. Mai vier Katzenbabys von einer Frau übernommen und sich zwei Tage später bei ihr gemeldet. Der Mann habe angegeben, dass er die Katzen gebadet und danach ein Tier tot vorgefunden habe.

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Das zuständige Tierheim, das Veterinäramt sowie die Polizei wurden über das Grauen informiert und retteten die überlebenden Katzenbabys sofort aus der Wohnung. Eine der Katzen habe massive Verletzungen und ist offensichtlich schwer misshandelt worden. Das tote Tier wird pathologisch untersucht, ein weiteres Katzenbaby bleibt verschwunden.

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Eines der Tiere wurde schwer misshandelt.  © peta

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt

Die Katzen warten im Tierheim am See in Eisenhüttenstadt auf ein besseres Leben.  © peta

In den vergangenen Monaten habe das Tierheim mehrere von dem Täter misshandelte Tiere in Obhut genommen.

"Wir geben alles, dass die beiden Katzenbabys sich von der grausamen Tat erholen und in ein besseres Leben starten können" so die Tierheimleitung des Tierheims am See, Jana Feister.

"Wir haben es in diesem Fall mit einem hochgradig gefährlichen Wiederholungstäter zu tun, der auch für die Gemeinschaft eine große Gefahr darstellt. Er muss umgehend aus dem Verkehr gezogen und in Gewahrsam genommen werden", fordert Tierpsychologin von PETA, Jana Hoger.

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Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

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