Potsdam - Das Kabinett in Brandenburg hat am Mittwoch einen wegweisenden Gesetzentwurf beschlossen, der der Polizei mehr Befugnisse in Bezug auf die Abwehr von Drohnen einräumt.
Der Entwurf gelte generell für alle unbemannten Fahrzeugsysteme - zu Land, zu Wasser und in der Luft, wie das zuständige Innenministerium mitteilte.
Im nächsten Schritt wird die vom Kabinett befürwortete Gesetzesänderung jetzt zur Debatte und Beschlussfassung an den Landtag weitergeleitet.
"Die Zahl der Sichtungen von Drohnen, etwa im Umfeld kritischer Infrastrukturen, steigt in Brandenburg und dem gesamten Bundesgebiet seit einiger Zeit", stellte Innenminister Rene Wilke (41, SPD) fest. Die Einführung der neuen Regelung noch vor der umfassenden Novelle des Polizeigesetzes trage den aktuellen Entwicklungen Rechnung.
"Die von solchen Geräten ausgehenden Gefahren können erheblich sein, wenn sie beispielsweise zur Spionage, Sabotage oder für Angriffe auf kritische Infrastruktur genutzt werden oder den Flugverkehr gefährden", betonte Wilke.
Der neue Paragraf 10a des Polizeigesetzes zum "Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme" ermöglicht demnach zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit polizeiliche Maßnahmen gegen Drohnen aller Art.