Beschwerde gegen Lauterbach: Sächsischem Landrat platzt der Kragen!

Freiberg - Jetzt platzt Mittelsachsen-Landrat Matthias Damm (68, CDU) der Kragen! Weil Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) seine Sorgen bezüglich der Pflege-Impfpflicht offenbar nicht ernst nahm, erhält der SPD-Politiker nun die Quittung - in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Mittelsachsen-Landrat Matthias Damm (68, CDU) ist sauer. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) antwortete bis heute nicht auf seinen Sorgen-Brief bezüglich der Pflege-Impfpflicht.
Mittelsachsen-Landrat Matthias Damm (68, CDU) ist sauer. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) antwortete bis heute nicht auf seinen Sorgen-Brief bezüglich der Pflege-Impfpflicht.  © Kristin Schmidt

Vor etwa zwei Monaten schrieb der CDU-Politiker einen Brief an den Gesundheitsminister. Konkret ging es um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese müsse aufgrund der schwierigen Personalsituation ausgesetzt werden.

Doch bislang kam von Lauterbach keine Antwort. Das berichtet die "Freie Presse". Stattdessen schickte die Bürgerkommunikation des Bundesministeriums für Gesundheit ein "inhaltsleeres Schreiben", so Damm gegenüber der Chemnitzer Tageszeitung. "Lauterbach hat mich abgewimmelt", schimpft der Mittelsachsen-Landrat.

Daher stellte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SPD-Politiker. Und es folgt eine weitere Beschwerde: Damm zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Pflege-Impfpflicht, da Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen die aktuellen Corona-Mutationen übertragen würden.

Chemnitz: In Chemnitz kann man sich vom Oberbürgermeister trauen lassen
Chemnitz In Chemnitz kann man sich vom Oberbürgermeister trauen lassen

Aus diesem Grund flattert nun die zweite Dienstaufsichtsbeschwerde ins Lauterbach-Ministerium.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) antwortete dem CDU-Landrat Matthias Damm (68) nicht. Das hat nun Konsequenzen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) antwortete dem CDU-Landrat Matthias Damm (68) nicht. Das hat nun Konsequenzen.  © Bernd von Jutrczenka/dpa
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht stößt auf viel Kritik.
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht stößt auf viel Kritik.  © Kay Nietfeld/dpa

Ungeimpft in der Pflege? Betroffenen droht das berufliche Aus

Yvonne Honomichl (43) aus Chemnitz ist nicht geimpft. Ihr droht nun das berufliche Aus.
Yvonne Honomichl (43) aus Chemnitz ist nicht geimpft. Ihr droht nun das berufliche Aus.  © Maik Börner

Ende 2021 beschloss der Bundestag nach einer hitzigen Debatte die Pflege-Impfpflicht, die seit dem 16. März in Kraft getreten ist. Konkret bedeutet das: Pflegepersonal, das nicht gegen Corona geimpft ist, droht ein Betretungsverbot und damit das berufliche Aus.

Auch Yvonne Honomichl (43) aus Chemnitz ist davon betroffen. Die 43-Jährige arbeitet in einer Behinderten-Wohnstätte, ließ sich aus Gesundheitsgründen nicht impfen. Nun droht ihr das Gesundheitsamt mit einem Betretungsverbot und einem saftigen Bußgeld.

Zahlreiche Pflege-Verbände aus Sachsen warnen bereits seit Monaten vor der Pflege-Impfpflicht. Denn: Die Personalsituation würde sich dadurch massiv verschärfen - so sehr, dass auch geimpfte Mitarbeiter die Einrichtungen verlassen könnten, weil sie überfordert sind.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa, 123rf/dolva, Kristin Schmidt

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