Eine Etage zu hoch gebaut - und nun? Chemnitzerin kämpft gegen ihr Nachbarhaus

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Chemnitz - Im Wirbel um das umstrittene Mehrfamilienhaus an der Hauboldstraße in Schlosschemnitz ist noch immer keine Lösung in Sicht. Der Bauantrag bleibt abgelehnt, drei Mietparteien wohnen weiter in dem Gebäude. Ausgerechnet der neue "Bau-Turbo" könnte den bereits errichteten Bau nachträglich retten.

Sindy Hallo (47) zeigt auf den deutlich höheren Nachbarbau (r.), dessen Balkone direkten Einblick auf ihr Grundstück in der Hauboldstraße ermöglichen.
Sindy Hallo (47) zeigt auf den deutlich höheren Nachbarbau (r.), dessen Balkone direkten Einblick auf ihr Grundstück in der Hauboldstraße ermöglichen.  © Kristin Schmidt

Nachbarin Sindy Hallo (47) kämpft seit Jahren gegen den viergeschossigen "Schwarzbau" direkt neben ihrem Grundstück. Der Bebauungsplan erlaube dort eigentlich nur drei Vollgeschosse, sagt sie.

Hallo glaubt inzwischen aber nicht mehr an eine schnelle Entscheidung: "Die werden das verschleppen, liegen lassen und aussitzen." Seit Mai kämpft sie mit einem Anwalt.

Das Gebäude durfte 2023 zunächst ohne klassische Baugenehmigung gebaut werden, weil es laut den eingereichten Dokumenten zum Bebauungsplan passte. Später stellte die Stadt jedoch mehrere Abweichungen fest.

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Der nachgereichte Bauantrag wurde deshalb im November 2025 abgelehnt. Dagegen legten die Eigentümer (ein Dresdner Anwaltspaar und ein Ehepaar aus Zschopau) Widerspruch ein.

Der liegt noch immer im Chemnitzer Rathaus. "Der Bauherr muss Unterlagen nachreichen, damit der Widerspruch geprüft werden kann", erklärt eine Stadtsprecherin. Erst danach könne geklärt werden, ob der im Frühjahr beschlossene neue "Bau-Turbo" das Haus nachträglich doch noch retten kann.

Das Mehrfamilienhaus in der Hauboldstraße ist zu hoch und steht zu nah am Nachbargrundstück.
Das Mehrfamilienhaus in der Hauboldstraße ist zu hoch und steht zu nah am Nachbargrundstück.  © Kristin Schmidt
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LDS-Sprecher Ingolf Ulrich (60): Seine Behörde wäre die nächste Instanz, falls Chemnitz dem Widerspruch nicht stattgibt.
LDS-Sprecher Ingolf Ulrich (60): Seine Behörde wäre die nächste Instanz, falls Chemnitz dem Widerspruch nicht stattgibt.  © Holm Helis

Liegt das betroffene Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet?

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Hochwasser 2013: Kurz vor dem Höchststand erreichte die Chemnitz die Grenze zwischen den Grundstücken 27 und 25.  © privat

Die Landesdirektion (LDS) ist bislang gar nicht am Zug. Sprecher Ingolf Ulrich (60) sagt: "Der Widerspruch gegen den abgelehnten Bauantrag wurde uns noch nicht vorgelegt." Die Stadt habe angekündigt, dass ihre Prüfung noch dauern werde.

Auch bei einer wichtigen Voraussetzung für den "Bau-Turbo" gibt es Streit. Die Stadt behauptet, das Grundstück liege nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

Sindy Hallo hält dagegen: "Das erschließt sich mir nicht. Selbst im Bebauungsplan ist ein Überschwemmungsgebiet dargestellt." In solchen Gebieten darf der Chemnitzer "Bau-Turbo" nicht eingesetzt werden.

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Nun erwägt sie eine Klage gegen das jahrelange Stillhalten der Stadt. "Die ganze Verantwortung für die Versäumnisse wird auf meinem Rücken abgeladen", sagt sie. "Wenn ich nichts mache, wird es einfach ausgesessen."

Titelfoto: Kristin Schmidt

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