Hitzige Debatte: Wo in Chemnitz die nächsten Windräder stehen dürfen
Chemnitz - Im Rathaus sind weitere Weichen für den Ausbau der Windkraft in der Region gestellt worden. Der zuständige Planungsverband Region Chemnitz hat am Mittwoch nach hitziger Debatte den Entwurf des neuen Wind-Plans in die öffentliche Beteiligung geschickt. Für Bürger, Städte und Gemeinden beginnt damit am 4. Mai die offizielle Phase für Einwände und Stellungnahmen.
"Es war ein langer Weg", sagte Dirk Trommer (53, CDU), Verbands-Chef und Bürgermeister von Geyer. Der Plan sei damit aber noch lange nicht rechtskräftig.
"Die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt." Viele der Verbandsräte hatten vor allem die Nichteinhaltung der 1000 Meter Mindestabstand und die Ausweisung verschiedener Waldgebiete kritisiert.
In den Planungen spielen drei größere Chemnitzer Windenergie-Gebiete mit jeweils zwölf Teilflächen eine Rolle: Euba, Rottluff/Röhrsdorf und Wittgensdorf. Auf bereits konkret geplante Einzelvorhaben hat der Wind-Plan derzeit keinen Einfluss.
In Sachsen sind die Regionalen Planungsverbände verpflichtet, genügend Flächen für Windenergie auszuweisen: bis Ende 2027 mindestens 1,3 Prozent der Flächen, bis Ende 2032 dann zwei Prozent.
Katzenberg/Euba und Wirtschaftshof/Wittgensdorf
Am Katzenberg bei Euba liegt einer der heikelsten Windräume rund um Chemnitz. Die Dresdner VSB-Gruppe, Entwickler für erneuerbare Energien, wollte ursprünglich drei Windräder bauen. Inzwischen kündigt das Unternehmen auf seiner offiziellen Projektseite zwei Vestas-Anlagen mit zusammen 14,4 Megawatt an, rechnerisch genug für rund 12.400 Haushalte.
Die ersten Genehmigungsunterlagen seien Ende November 2024 eingereicht worden, die Inbetriebnahme erwarte man bei günstigem Verlauf 2028. Das Projekt ist umkämpft. Die Bürgerinitiative "Gegenwind Euba" macht seit Jahren mobil, auf der Homepage schreiben die Initiatoren von 1300 gesammelten Unterschriften.
Nördlich von Wittgensdorf gibt es bereits zwei Windräder. Das kleinere, direkt an der Milchviehanlage, läuft bereits seit 1998 und soll durch ein deutlich größeres mit rund 5,5 Megawatt Leistung und einer Höhe von etwa 250 Metern ersetzt werden. Der Chemnitzer Stadtrat gab dafür im April 2024 grünes Licht, obwohl der Abstand zur nächsten Wohnbebauung mit 600 Metern unter der sächsischen 1000-Meter-Regel liegt. Die Investition wurde damals mit mindestens acht Millionen Euro beziffert.
Nach aktuellem Stand rechnet Investor Wirtschaftshof Sachsenland mit einer Genehmigung spätestens Anfang 2027 und will danach mit dem Bau starten.
Jeden Morgen die wichtigsten Nachrichten direkt in dein Postfach.
- Lokale Nachrichten aus Chemnitz & Umgebung
- Exklusive Hintergrundberichte
- Jederzeit abbestellbar
Größter bestehender Windstandort im Stadtgebiet: Galgenberg/Rabenstein
Der Galgenberg in Rabenstein ist mit sieben bereits laufenden Windrädern der größte bestehende Windstandort im Stadtgebiet, zwei weitere Anlagen sollen in Röhrsdorf beziehungsweise Rottluff hinzukommen.
Der Stadtrat gab dafür im Juni 2024 grünes Licht, obwohl auch hier einer der Anlagen der 1000-Meter-Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschritten wird.
Ein Standort musste sogar verschoben werden, weil er sonst im Flugkorridor des Rettungshubschraubers gelegen hätte. Für das geplante 245-Meter-Windrad in Rottluff (7 Megawatt) hat Investor Energiepark Galgenberg bereits die Umweltgenehmigung bekommen. Die Anlagen müssen spätestens drei Jahre nach Erteilung in Betrieb gehen.
Raum und Ordnung
Kommentar von Raik Bartnik
Über die Notwendigkeit erneuerbarer Energien muss man 2026 keine ermüdenden Grundsatzdebatten mehr führen. Die entscheidende Frage ist längst, wer den Ausbau steuert.
In Sachsen liegt diese Aufgabe bei den Regionalen Planungsverbänden. Der Verband Region Chemnitz ist dabei nicht nur für Chemnitz zuständig, sondern auch für den Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Kreis Zwickau.
Was viele irritiert: Da wird ein großer Plan ausgelegt, während einzelne Projekte längst viel weiter sind. Doch das ist kein Widerspruch, sondern System. Der Raumordnungsplan legt die Flächen fest, die Umweltgenehmigung prüft später jedes einzelne Vorhaben. Anders gesagt: Der Verband genehmigt keine Windräder, aber er entscheidet darüber, wo sie politisch und planerisch eine Chance haben.
Wirklich schwer erklärbar wird es dort, wo selbst dieser Rahmen wieder Löcher bekommt. Denn Gemeinden können auch außerhalb der regional festgelegten Windenergie-Gebiete zusätzliche Flächen ausweisen.
Bestes Beispiel ist der Spitzberg zwischen Chemnitz-Altenhain und Dittmannsdorf. Dort sind drei weitere Windräder geplant, obwohl die Fläche im Raumordnungsplan gar nicht auftaucht. Genau an solchen Punkten fragt man sich dann schon, wie stark die ordnende Wirkung eines Plans am Ende tatsächlich ist.
Titelfoto: Uwe Meinhold

