Nach rätselhaften Ampullen-Funden in Chemnitz: Stadt gibt neue Details bekannt
Chemnitz - Auf dem Gelände der alten Russen-Kaserne in der Nähe der Irmtraud-Morgner-Straße in Chemnitz wurden im Mai dieses Jahres mehrere mysteriöse Ampullen entdeckt. Nun gibt die Stadt neue Details über die rätselhaften Funde bekannt.
Die Funde hatten im Mai einen Großeinsatz ausgelöst. Einsatzkräfte stuften den Inhalt einzelner Ampullen zunächst als "explosiv, giftig und krebserregend" ein.
Einige Behälter galten als nicht transportfähig und mussten deshalb von Spezialisten der USBV-Gruppe (Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung) des Landeskriminalamtes Sachsen kontrolliert gesprengt werden.
Die Stadt sperrte dann sogar das Gelände ab, für Teile des Ebersdorfer Waldes und Grenzwaldes erließ die Stadt eine Allgemeinverfügung.
Nun teilte die Stadt auf TAG24-Nachfrage mit, welche Stoffe nachgewiesen wurden:
- Toluol (farblose und leicht brennbare Flüssigkeit, die als Lösungsmittel und chemischer Grundstoff dient und das Nervensystem schädigen kann)
- Benzidin (hochgradig krebserregende chemische Verbindung, steht vor allem mit Harnblasenkrebs in Verbindung)
- Hydroxylamin (brisante chemische Verbindung, die Haut und Augen schädigen kann und in hoher Konzentration den Sauerstofftransport im Blut beeinträchtigt)
Nach den Untersuchungen gibt es keine Hinweise darauf, dass es sich bei den Funden um Kampfstoffe handelt. Nach Einschätzung von Militärexperten gehörten die gefundenen Ampullen vielmehr zu Übungs- und Testmaterial der damals stationierten Soldaten. Eine genaue Zuordnung ist allerdings nicht mehr möglich.
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Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz gilt weiterhin
"Für den weiteren Umgang mit dem betroffenen Gelände/Waldgebiet befinden sich die zuständigen Ämter der Stadt Chemnitz in Abstimmung", heißt es weiter aus dem Rathaus.
Folgende Regeln gelten also weiterhin:
- "Das Betreten von Flächen außerhalb markierter oder ausgewiesener Straßen oder Wege ist untersagt."
- "Das Verbot gilt nicht für Einsatzkräfte, Grundstückseigentümer sowie deren Beauftragte."
- "Im Geltungsbereich gilt ausnahmslos eine Leinenpflicht für Hunde."
- "Die Stadt Chemnitz kann auf Antrag Ausnahmen genehmigen, sofern keine Gefährdungen entgegenstehen."
Das Gelände war bis zum Abzug der Roten Armee im Jahr 1992 militärisches Sperrgebiet. Wilde Müllkippen, Treibstoff- und Ölfässer sowie andere giftige Substanzen wurden dort einfach liegen gelassen.
Titelfoto: Bildmontage: Jan Härtel (2)

